Dem Beitrag von -_- wird voll und ganz zugestimmt. Das „seltsame“ neue Recht bietet Ihnen doch zwei Wahlmöglichkeiten an. Das ist nicht immer so. Wählen Sie zu gegebener Zeit richtig aus.
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Dem Beitrag von -_- wird voll und ganz zugestimmt. Das „seltsame“ neue Recht bietet Ihnen doch zwei Wahlmöglichkeiten an. Das ist nicht immer so. Wählen Sie zu gegebener Zeit richtig aus.
Grundsätzlich etwas seltsam, nehme ich ( neues Recht ) das Kapital aus der Todesfallauszahlung und lege es in eine Bankanlage ( Fonds o.ä. ) mit einem dauerhaften Entnahmeplan, dann sind nur Zinsen zur Anrechnung zu nehmen...lege ich es in eine sofortbeginnende Rente bei einem Rentenversicherer dann wird der ganze mtl. Auszahlbetrag herangenommen, obwohl die Grundlage der Todesfallsumme zur Hinterbliebenenabsicherung bei beiden gleich ist. Nunja..Gesetze ..( ohne Worte ..) Danke der AntwortWird diese Rente dann auf die Witwenrente angerechnet?Die Umgehung der Einkommensanrechung von Vermögenseinkommen ist in folgenden Fällen nicht möglich: Renten wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen, allgemeinen Unfallversicherungen sowie sonstige private Versorgungsrenten werden nach neuem Hinterbliebenenrentenrecht angerechnet.
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