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Experten-Antwort

Einkommensanrechnung Witwenrente

von Mina Seifert18.09.2016 | 09:07
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9 Antworten

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Hallo! Ich habe auch eine Frage und hoffe, jemand von Ihnen kann sie mir beantworten. Wenn man als Frau eine Witwenrente in Höhe von 687€ brutto eine eigene Altersrente in Höhe von 420€ brutto und noch einen Minijob in Höhe von 450€ besitzt wie ist dann das Einkommen auf die Witwenrente anzurechnen? Dafür müsste man laut meinen Recherchen zunächst das Nettoeinkommen berechnen. Aber was wird genau wovon abgezogen? Rechnet man die Altersrente und den Minijob zusammen und berechnet davon das Nettoeinkommen? Vielen Dank schonmal! :)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mina Seifert,

Einkünfte werden grundsätzlich erst dann auf die Hinterbliebenenrente angerechnet, wenn der Freibetrag überschritten wird.

Während des Sterbevierteljahres (Zeitraum bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Tod des Versichertenindet) findet keine Anrechnung statt.

Der Freibetrag beträgt derzeit in den alten Bundesländern 803,88 € und in den neuen Bundesländern 756,62 €. Der übersteigende Betrag wird zu 40% auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Bei der Berechnung muss man zwischen den Einkommensarten, welche neben der Hinterbliebenenrente erzielt werden, unterscheiden:

Arbeitsentgelt/Minijob

Bei einer normalen Beschäftigung wird zunächst aus dem Bruttoeinkommen ein „Nettoeinkommen“ – durch Abzug von Pauschalwerten, zum Beispiel für Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung ermittelt. Dies gilt jedoch nicht für Minijobs. Bei diesen Einkommensarten, bei denen solche Abzüge nicht anfallen erfolgt kein Pauschalabzug.

Rente

Bei Einkommensarten wie Alters- oder Erwerbsminderungsrenten wird bei einer Einkommensanrechnung das Nettoeinkommen durch Abzug einer Pauschale in Höhe von 14 Prozent ermittelt.

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8 Antworten

%am 18.09.2016 | 09:33
So wird dies wohl aussehen: 420 monatlich minus 14 % -58,80 Abschlag 361,20 plus 450,-- ------- 811,20 minus anrechnungsfrei 803,88 immer das 26,4 fache des Rentenwertes 30,45 x 26,4 803,88 in West --------- 007,32 rechnerisch mit 40% 2,93 Abzug bei Brutto Ww.Rente. Dieser geringe Betrag fällt sicher unter den Tisch. MfG.
Nachfrageram 19.09.2016 | 08:22
Wieso sollte das unter den Tisch fallen. Wenn da 2,93 € Abzug bei rauskommen, werden monatlich 2,93 € abgezogen.
Nachfrageram 19.09.2016 | 12:32
Warum sollte er?
Da könnte er lernen, dass 2,93€ für den Einzelnen zwar Erbsen sein mögen, für die große Versichertengemeinschaft aber eine Menge Geld, wenn dieser Fall nämlich häufiger eintritt.
GroKoam 20.09.2016 | 08:16
Warum sollte er?
Da könnte er lernen, dass 2,93€ für den Einzelnen zwar Erbsen sein mögen, für die große Versichertengemeinschaft aber eine Menge Geld, wenn dieser Fall nämlich häufiger eintritt.
Ja klar, dieser Fall tritt täglich so um die hunderttausend mal auf. Geh Haare spalten.
Nachfrageram 20.09.2016 | 15:08
Häufig genug. Und selbst wenn es nicht täglich passiert, warum sollte die RV das Geld verschenken? In der gesetzlichen Sozialversicherung spielt Kulanz nun mal, anders als bei den Individual-Versicherungen, keine Rolle. Und das ist auch gut so.
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