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Einkommensanrechnung Witwenrente

von kathy08.08.2008 | 14:55
1335 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Mutter bezieht eine Witwenrente und eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Sie hat jetzt die Möglichkeit, einmalig für die Zeit von August bis November einen 400 Euro-Job auszuüben. Laut Aussage der Rentenversicherung wird die Anrechnung der 400 Euro auf die Witwenrente erst ab dem 01.07.2009 geprüft. Nun habe ich zwei Fragen: Warum werden die 400 Euro nicht ab August angerechnet? Was wird ab 01.07.2009 geprüft, da dann meine Mutter doch nur ihre eigene Rente neben er Witwenrente hat?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo kathy,

es ist tatsächlich so, wie Heinz geschrieben hat. Sie liegen mit Ihrer Schlussfolgerung also richtig.

2 Antworten

Heinzam 08.08.2008 | 21:13
Der Betrag der Einkommensanrechnung bei einer Hinterliebenenrente wird planmäßig nur zum 01.07. eines Jahres angepasst. Zu einem anderen Zeitpunkt als 01.07. wird der Betrag der Einkommensanrechnung nur angepasst, wenn das Einkommen um wenigstens 10% sinkt oder Einkommen erstmalig zu berücksichtigen ist. Bei Ihrer Mutter wird die eigene Erwerbsunfähigkeitsrente bereits als Einkommen berücksichtigt. Zum 01.08. steigt das Einkommen durch den Minijob. Da der Minijob nicht am 01.07. beginnt, bleibt die Einkommenserhöhung zum 01.08. jedoch ohne Auswirkung. Zum 01.07. im nächsten Jahr wird der Minijob nicht berücksichtigt, da er dann nicht mehr ausgeübt wird. Fazit: Die Ausübung des Minijobs vom 01.08. bis 30.11. hat keine Auswirkung auf die Höhe der Hinterbliebenenrente Ihrer Mutter.
kathyam 09.08.2008 | 06:52
Danke für die Antwort. Ich hoffe für meine Mutter, der Experte sieht das genauso.Wäre super! Aus Ihrer Antwort schließe ich demnach, eine Witwe kann von August bis Juni des Folgejahres nebenher verdienen - berücksichtigt wird das bei der Anrechnung auf die Witwenrente nicht, weil im Juli kein Verdienst da ist. Ich kann das fast nicht glauben.
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