Hallo Achim,
Ihr Verdienst aus einer versicherungspflichteigen Beschäftigung und Einkünfte aus Kapitalvermögen/Wertpapierhandel werden in der Rentenversicherung gesondert berücksichtigt. Bitte legen Sie hierzu zu gegebener Zeit eine Kopie Ihres Einkommenssteuerbescheides mit den Daten zu den Gewinnen bzw. Verlusten aus Kapitaleinkünften beim Rentenversicherungsträger vor.