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Experten-Antwort

Einkommensanrechung

von Maya16.06.2011 | 15:01
1291 Ansichten
3 Antworten

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Zum 01.07 eines Jahres wird ja immer die Einkommensanrechung in der Witwenrente überprüft. Wird hierbei grundsätzlich immer gleich geprüft, ob das aktuelle Einkommen im Juli um mindestens 10% niedriger oder muss diese Prüfung beantragt werden? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maya,

dem Beitrag von "..." kann ich mich nur anschließen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

egalam 16.06.2011 | 15:36
Wenn bis jetzt immer die 10% geprüft worden sind, dann wird das immer so gemacht. Sobald einmal das Vorjahreseinkommen berücksichtigt wird, muss das mit den 10% beantragt werden.
...am 16.06.2011 | 16:03
Das stimmt so nicht. Bei der jährlichen Überprüfung zum 01.07. ist für die Einkommensanrechnung grundsätzlich das Vorjahreseinkommen maßgeblich, es sei denn das laufende Einkommen vom Juli ist mind. 10% geringer als das durchschnittliche mtl. Einkommen aus dem Vorjahr. Diese 10%-Klausel ist zum 01.07. von Amts wegen zu prüfen. Bei Einkommensänderungen außerhalb des 01.07. wird diese nur dann sofort berücksichtigt, wenn sich das anzurechnende Einkommen um mind. 10% verringert hat. Diese Prüfung erfolgt nur auf Antrag. (wenn die Änderung nicht mind. 10% weniger beträgt, wird das "neue" Einkommen erst zum nächsten 01.07. berücksichtigt)
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