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Einkommenssteuer

von Klaus28.05.2007 | 09:21
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4 Antworten

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wie werden Rentennachzahlungen für 6 Jahre (5000Euro) von der Bauzusatzkasse versteuert?In der Gesamtsumme wo ich den Betrag erhalten habe oder aufgeteilt auf die zurückligenden Jahre? Gruß Klaus

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, Klaus,

bitte wenden Sie sich für eine rechtsverbindliche Auskunft zunächst an Ihre Bauzusatz-Kasse. Ansonsten ist hier das für Sie zuständige Finanzamt der richtige Ansprechpartner.

3 Antworten

Schiko.am 28.05.2007 | 16:47
Renten werden grundsätzlich brutto für netto ausbezahlt. Lediglich krankenversicherung/pflegeversicherung, wenn hierzu beitragspflicht besteht wird gleich direkt an die krankenkasse überwiesen. Dies heißt aber nicht, dass rente vollkommen steuerfrei ist. Hierfür sind sie verantwortlich, der zusatzkasse liegt ja auch keine lohnsteuerkarte vor. Grundsätzlich gilt das zuflussprinzip, also das steuerjahr 2007. Ob überhaupt steuer anfällt hängt auch davon ab, ab wann sie rentner und wie hoch die gesetzliche rente ist. In der regel im bau- gewerbe nicht all zu üppig. Sie haben auch glück im unglück, für die zusatzversorgung gilt nicht die versteuerung wie bei der gesetzlichen rente.Im gegenteil, die versteuerung erfolgt nach dem ertagsanreil wie bisher. . Hier wurde sogar der steuersatz gesenkt, maßgebend ist das alter bei erstmaliger rentenauszahlung. Während bei rente mit 65 jahren im jahre 2004 27 % vom brutto zur vers- steuerung berücksichtigt wurden, gilt der ermässigte satz von nur 18%., mit 64 jahren 19% usw. Es kann also durchaus sein, aufgrund freigestellter beträge fällt überhaupt keine steuer an.. Dies näher zu beurteilen kann ich, wenn sie entsprechend antworten Geburtsjahr ? Beginn der gesetzlichen rente ? Höhe der monatlich gesetzlichen bruttorente ? Ledig oder verheiratet ? Sonstige einnahmen wie miete, auch zinsen die über der freistellung von 801/1602 liegen. Habe als rentner sehr viel zeit und stehe gerne zur verfügung. MfG.
Klausam 28.05.2007 | 21:35
Danke für die Antwort, hier nähere angaben: 1947 geboren, EU-Rente ab 2000, verh. Ehefrau hat Einkommen ,daher Einkommensteuerpflichtig. Bruttorente 557 Euro pro Monat, 66 Euro von Zusatzkasse pro Monat. Gruß Klaus
Schiko.am 29.05.2007 | 11:41
Nun ja, sicher muss ihre frau monatlich steuer zahlen, wenn nach steuerklasse 3 mehr als ca. 1.700 brutto verdient werden. Dies sagt aber noch lange nicht, dass eine steuererklärung abzu- geben ist. Berücksichtige ich die monatliche rente von 557 x 12 sind es 6.684 bruttorente, mithin zu 50% 3.342 steuerpflichtig. Hinzu käme noch die rente mit 67 brutto monatlich. Sicher auch künftig die baurente, diese beträge sind bei der steuererklärung mit aufzunehmen um die sie künftig nicht mehr rumkommen werden. Hilft vermutlich nicht viel weiter, nachdem sie aber fragen beantwortet haben wollte ich nicht kneifen. Mit freundlichen Grüßen.
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