Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo User Franz P.,
Ihre Erwerbsminderungsrente unterliegt zu 52% der Einkommensteuerpflicht. Das Finanzamt hat bei Ihnen ein Rentenfreibetrag von 48% der Bruttojahresrente festgelegt. Welche Zahlen für die Bemessung des Rentenfreibetrags zu Grunde gelegt werden, dürfen wir nicht berechnen. Das dürfen, laut Steuerberatungsgebot, nur die Finanzämter, Steuerberater und Lohnsteuerhilfeverein.
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