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Experten-Antwort

Einkünfte bei Em-Rente

von kirchenmaus13.02.2015 | 11:16
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Forum, Es könnte sein, dass ich demnächst berentet werde. Mir steht jedoch nicht viel Rente zu, was auch mitsamt dem erlaubten Zuverdienst, falls ich den überhaupt schaffe, kaum zum leben reicht. Daher frage ich mich: dürfte ich z.B. folgendes (jetzt rein konstruierte beispielhafte Punkte zur Veranschaulichung): in meiner Freizeit hobbymäßig Bilder malen und ab und zu ein Bild verkaufen und dafür ein paar Euro bekommen, Nachbars Katze während dessen Urlaub sitten und dafür ein paar Euro bekommen, ein paar Hühner halten und den Nachbarn manchmal Eier verkaufen, Bücher, die im Regal seit Jahren verstauben für ein paar Euro bei Ebay verkaufen, an Online-Umfragen u.Ä. teilnehmen (gibt ja so Portale, wo man pro Umfrage ein paar Cent bekommt, meine ich) usw. - also keine richtigen Jobs, sondern halt so kleine private Verkäufe, für die man ein kleines bisschen Geld bekommen könnte, damit es zum Leben besser reicht ? Oder würden diese "Einkünfte" angerechnet und ich stünde noch schlechter da ? Gruß Kirchenmaus

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei einem Bezug der Altersrente vor der Regelaltersgrenze und der Erwerbsminderungsrente sind die Hinzuverdienstgrenzen (450 Euro monatlich) einzuhalten.

Hinzuverdienst ist u. a. Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit und vergleichbares Einkommen wie Abgeordnetenentschädigungen oder Vorruhestandsgeld.

Grundsätzlich müsste geprüft werden, inwiefern eine der oben genannten Tätigkeiten als Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit anzusehen ist. Wird ein Gewerbe angemeldet?

Mit den oben genannten Einnahmequellen dürfte die monatliche Hinzuverdienstgrenze eigentlich nicht überschritten werden.

Es gilt immer: Eine Beschäftigung oder Tätigkeit ist von Ihnen zu melden.

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9 Antworten

=//=am 13.02.2015 | 11:26
Es wird nur Einkommen aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit bei der EM-Rente angerechnet. Sie können so viele Katzen hüten oder Sachen verkaufen, wie Sie wollen. ;-) Das zählt nicht als "Einkommen" im Sinne von § 96 a SGB VI. Wenn Sie allerdings gewerbsmäßig Gegenstände verkaufen und ein Gewerbe anmelden, müssen Sie dies mitteilen. Ein evtl. Gewinn würde dann berücksichtigt. Dieser müßte aber dauerhaft schon bis mtl. 450,- EUR ausmachen.
Bürokratieenttäuschteram 13.02.2015 | 12:32
Du hast Anspruch auf Sozialhilfe, wenn Du voraussichtlich auf Dauer erwerbsunfähig bist und die Rente zum Leben nicht ausreicht. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__41.html
Mister Xam 13.02.2015 | 12:27
Hallo! Solange Sie nichts auf Steurkarte machen und dies im privaten Rahmen bleibt.......ebay.....besser Flohmarkt....was ich nicht weiß das macht mich nicht heiß.... in diesem Sinne....nur aufpassen das es nicht auffällt ...... MfG Mister X
Bürokratieenttäuschteram 13.02.2015 | 13:27
Nochmal: Du musst bei voller Erwerbsunfähigkeit (= nichtmal 3 Std./Tag) keine absurden Tätigkeiten, die eh nix einbringen, machen... Du hast Anspruch auf Sozialhilfe. Also bei Leistungsfähigkeit von unter 3 Stunden täglich, und so scheint es bei Dir ja auch zu sein: "Das soll ja keine "Arbeit" werden und auch nicht in eine ausarten - das kann ich ja nicht mehr!" Die Sozialhilfe musst Du aber beim Sozialamt beantragen, automatisch gibt es die nicht. Bei 3 - 6 Stunden hättest Du Anspruch auf die sogenannte "Grundsicherung für Arbeitssuchende". Freund Google hilft da weiter... hier schonmal ein guter Anfang: http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Sozialhilfe-368.htm…
kirchenmausam 13.02.2015 | 13:15
Huhu, Nein, ich würde natürlich kein Gewerbe anmelden wollen, da geht es ja um ganz andere Dimensionen und Regelmäßigkeit, als das, was ich meine, und sicherlich würde ich mit dem Erwähnten und ähnlichen Sachen pro Monat nur *wenige* Euro hinzuverdienen können. Ich würde gern ab und zu ein paar Dinge als "Privatmensch" verkaufen wollen, nicht in großem Stil als Gewerbe. Das soll ja keine "Arbeit" werden und auch nicht in eine ausarten - das kann ich ja nicht mehr! Ich würde dafür auf keinen Fall mehr als ein paar Minuten aufwenden wollen... Nachbars Katze Futter und Wasser hinstellen und sie eine Weile kraulen ist ja eher ein Vergnügen, findet auch höchstens 2x im Jahr statt, hätte ich Hühner für den Eigenbedarf müsste ich ohnehin täglich Eier einsammeln, ob ich dann noch, wenn es ein paar zu viel sind beim Nachbarn klingele, wäre vielleicht eine Minute Aufwand usw., würde ich Bilder malen wäre das auch erst mal rein aus Privatvergnügen, aber sollte mal jemand eins kaufen wollen würde ich ungern "nein" sagen müssen (wobei ich eh nicht glaube, dass das passiert). Lg kirchenmaus
kirchenmausam 13.02.2015 | 13:52
Bürokratieentäuscher, das käme für mich aus bestimmten persönlichen Gründen nur im absoluten Notfall in Frage. Dass es die Möglichkeit prinzipiell gibt, weiß ich.
kirchenmausam 13.02.2015 | 13:52
Bürokratieentäuscher, das käme für mich aus bestimmten persönlichen Gründen nur im absoluten Notfall in Frage. Dass es die Möglichkeit prinzipiell gibt, weiß ich.
Rentenzombieam 13.02.2015 | 20:17
Wie wär ´s mit Arbeiten?
kirchenmausam 16.02.2015 | 10:30
Und wie sähe es aus, wenn ich einen 450-Euro-Job hätte, und darüber ein Jobticket bekommen könnte ? Dürfte ich das ?
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