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Experten-Antwort

Einkünfte bei Rentenbezug/ Rentenabzug

von TomTom03.02.2020 | 11:18
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1 Antworten

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Guten Morgen, ich habe eine Frage zum Rentenabzug. Mein Onkel erzählte mir gestern, dass er keine überhöhten Einkünfte aus Geldanlagen haben dürfe, da ihm dies sonst von der Rente abgezogen würde. Dies will ich nicht glauben. Mein Onkel ist Jahrgang 1938 und wurde im Alter von 57 Jahren arbeitsunfähig und bekam, bis zu seinem Rentenbegin mit 65 Jahren Erwerbsminderungsrente. Zusätzlich erhält er aus einer Unfallversicherung eine lebenslange Rente. Mit 65 ist er in die gesetzliche Rente gegangen. Nun behauptet er, dass seine jährlichen Zinserträge auf die Rente angerechnet würden und er dann, wenn er zu hohe Einkünfte habe, diese von der Rente abgezogen bekäme. Hier nennt er immer eine Obergrenze von 2.000 € monatlich die er als Einkünfte haben dürfe. Weiterhin bekäme er jedes Jahr ein Schreiben der Rentenversicherung in dem er seine Einkünfte angeben müsse. Kann dies sein? Er ist steuerlich nicht mehr veranlagt u ich denke er verwechselt da etwas mit dne Krankenkassenbeiträgen. Danke für die Antworten

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.02.2020 | 17:15

Hallo TomTom,

bei gewissen Rentenarten gibt es immer eine Hinzuverdienstgrenze. Dies ist insbesondere bei Erwerbsminderungsrenten der Fall sowie bei vorgezogenen Altersrenten.

Als Hinzuverdienst gelten u.a. Bruttoentgelt, steuerrechtlicher Gewinn (z.B. Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft) sowie vergleichbare Einkommen wie Vorruhestandsgeld. Ab dem Regelalter gibt es grundsätzlich keine Hinzuverdienstgrenze mehr.

Zusätzlich kann es sein, dass wenn eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bezogen wird, die Altersrente unter Umständen gekürzt werden muss.

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