Hallo TomTom,
bei gewissen Rentenarten gibt es immer eine Hinzuverdienstgrenze. Dies ist insbesondere bei Erwerbsminderungsrenten der Fall sowie bei vorgezogenen Altersrenten.
Als Hinzuverdienst gelten u.a. Bruttoentgelt, steuerrechtlicher Gewinn (z.B. Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft) sowie vergleichbare Einkommen wie Vorruhestandsgeld. Ab dem Regelalter gibt es grundsätzlich keine Hinzuverdienstgrenze mehr.
Zusätzlich kann es sein, dass wenn eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bezogen wird, die Altersrente unter Umständen gekürzt werden muss.