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Einladung von Arbeitssamt

von Morgenstern19.03.2008 | 17:22
1420 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Wenn ich kein ArgI und kein ArgII beziehe, und werde nur als arbeitslos (nicht als arbeitssuchend) gemeldet bin dann verpflichtet zu einer Einladung zu gehen, wo über meinen Bewerbeangebot bzw. meine berufliche Situation gesprochen wird? PS:In dem Brief steht keine Rechtsbeihilfe Unter welchen voraussetzungen kann ich die Fahrkosten erstattet bekommen? Danke im voraus

11 Antworten

Hier sind Sie falscham 19.03.2008 | 18:31
Dies ist ein Forum der deutschen Rentenversicherung.
Schiko..am 19.03.2008 | 19:34
Versuchen sie doch einmal dies telefonisch abzuklären. Neben den grund der vor- ladung können sie gleich die kostenfrage für die aus- lagen klären. Frohe Ostern
--am 19.03.2008 | 21:16
Das einzig Falsche hier sind SIE
Osterhaseam 19.03.2008 | 21:37
Hier werden Sie geholfen: http://www.erwerbslosenforum.de/ Der Osterhase
.am 20.03.2008 | 05:53
Nein, die ForumsteilnehmerInnen erwarten hier andere Fragen. Die Experten und Expertinnen auch. Vielleicht lesen Sie einmal nach unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. "Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Experten der Rentenversicherungsträger Rechtsrat nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit erteilen können. Ihre Zuständigkeit beschränkt sich dabei auf Fragen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Altersvorsorge stehen."
Schadeam 20.03.2008 | 08:16
also ehrlich gesagt verstehe ich Ihre Ausgangsfrage nicht. Sie erhalten vom Amt keine Leistungen und melden sich dennoch arbeitslos. Da vermute ich doch, dass Sie das tun, weil Sie sich Hilfe bei der Arbeitssuche erhoffen. Und dann ist es doch logisch, dass das Amt auch mit Ihnen sprechen will.... Falls Sie Ihre Ruhe haben wollen, zwingt Sie doch keiner sich zu melden, oder? Ob Sie Fahrtkosten erhalten, können Sie beim Gespräch den Kollegen vom Arbeitsamt fragen, oder Sie rufen dort an!
LEOam 20.03.2008 | 11:46
Hallo, ich glaube gerade hier im Forum gelesen zu haben, daß es wichtig ist z.B. nach dem Auslaufen von ALG I sich weiter arbeitssuchend zu melden, damit man einen evtl. Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hat. Gemeint ist hier, daß kein ALG II bezahlt wird, da ein gewisses Grundvermögen vorhanden ist. Oder habe ich hier etwas falsch verstanden?
Vorsichtam 20.03.2008 | 12:30
RICHTIG!! Wenn sie nach Auslaufen des ALG I-Bezugs weiter arbeitslos sind und nur deshalb kein ALG II beziehen, weil sie nicht bedürftig sind, dann sollten sie sich lückenlos weiter arbeitlos melden und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Es entstehen dann sogenannte beitragsfreie Zeiten als Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit, die die Anwartschaft (oder auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen) für eine Rente wegen Erwerbsminderung weiter aufrechterhalten. Gehe dabei davon aus, daß sie im Monat vor Beginn der Arbeitslosigkeit versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sind. Frohe Ostern! MfG
Falsches Forumam 20.03.2008 | 14:44
Dies ist ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung!
Schadeam 20.03.2008 | 15:01
natürlich ist auch das ein Grund sich weiter arbeitslos zu melden. Aber dann muss morgenstern halt auch die Bedingungen akzeptieren, die das Arbeitsamt an diese Meldung stellt und darf nicht "rumzicken", wenn das Arbeitsamt mit Ihm/ihr reden will,,,,
morgensternam 20.03.2008 | 22:38
ich brauche es für die anrechnungszeiten.
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