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Einleitung Erwerbsunfähigkeitsrente

von LZ18.09.2007 | 19:19
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meine Frau wurde im Sep. 06 wegen einem Hirnaneurysma operiert und ist seitdem krank. Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt seit Anfang Nov. 06 Krankengeld. Eine 4-wöchige REHA-Maßnahme wurde in 11/06 von der LVA übernommen. Die Arbeitsfähigkeit meiner Frau ist momentan immer noch so stark eingeschränkt, daß Arbeiten in ihrem Beruf (Arzthelferin) nur max. 1-2 Std. möglich sind. Ein von der Krankenkasse initiierter Übertrag des Vorgangs an die Deutsche Rentenversicherung endete nun mit einem Bescheid der DRV, daß eine nochmalige REHA nicht übernommen wird. Diese wollten wir eigentlich auch gar nicht, da laut Gutachten und Aussagen mehrerer Ärzte sich der momentane Zustand nicht verbessern wird. Nun stellen sich folgende Fragen: 1) Wie lange werden wir von der gesetzlichen Krankenkasse noch Krankengeld erhalten? Gibt es hierzu rechtliche Bestimmungen? 2) Wenn die Krankengeldzahlungen der Krankenkasse eingestellt werden, wie ist dann weiters vorzugehen? Müssen wir einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente stellen? Gibt es dazu Fristen etc. zu beachten? 3) Welche Beratungsstellen können bei der Klärung unserer Fragen neutrale (!) Hilfestellung leisten? Meine Frau ist in ihrem Beruf wöchentlich 15 Stunden tätig. Es liegt ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vor.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo LZ,

den bisherigen Antworten kann ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung nur anschließen.

Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie aber auf jeden Fall umgehend(!) einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

6 Antworten

dirkam 18.09.2007 | 20:00
Ich würde an Ihrer Stelle einen entanantrag stellen! Das Krankengeld wird für 78 Wochen gezahlt. Normalerweise (bei mit) fordert die Krankenkasse zur Rentenbeantragung vor. Sollte der rentenantrag noch nicht bearbeitet sein, steht Ihrer Frau ALG1 gem §125 AFG zu. Ist dieser Anspruch ebenfalls erschöpft gibt es bei Bedürftigkeit ALG2 Unabhängige Beratung erhalten Sie bei dem SoVd oder Vdk. Im Internet mal informieren. Wenn es zur Begutachtung kommt würde ich mir gesondert Rat holen, dabei k a n n viel schiefgehen
dirkam 18.09.2007 | 20:09
Autsch, meine Tastatur wird auch schon krank
Schadeam 18.09.2007 | 22:05
als neutrale Beratungsstellen möchte ich auch dei Außenstellen der DRV nennen. (auch wenn das manchen Kritikern in diesemForums nicht passt) Die können Ihnen die Wege und die Höhe der zu erwartenden Rente mit sicherheit mindestens genausogut aufzeigen wie der VdK. Und keine Angst: kein Berater hat Einfluß darauf, was medizinisch im Rentenantrag rauskommt ( das hat auch der VdK und die Sozialverbände nicht). Und kein Berater muss Ihre Rente aus eigener Tasche zahlen - da gibt es gute Beratung!
B2am 19.09.2007 | 13:02
zu 1.: Krankengeld gibt es nach § 48 Abs. 1 SGB V längstens für die Dauer von 78 Wochen. Genaue Angaben über die restliche Anspruchsdauer kann Ihnen aber nur die Krankenkasse sagen. zu. 2.: Spätestens wenn absehbar ist, dass das Krankengeld endet, sollten Sie auf alle Fälle einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Eine frühere Antragstellung kann durchaus Sinn machen, je nach Höhe des Krankengeldes bzw. der möglichen Rente. Hierzu sollten Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungstelle beraten lassen. zu 3.: Sie sollten zunächst das Angebot der Beratungstellen der Rentenversicherung nutzen und einen Rentenantrag stellen.
Stefanam 04.12.2007 | 12:29
Hallo! Kennt sich einer aus mit den Fristen zur Renteneinstellung! Mir wurde am 10.11. der Bescheid zugestellt, daß die Rente am 30.11. eingestellt wird.Ist das Rechtens? Gruß Stefan
Stefanam 04.12.2007 | 18:46
Hallo, Anhörung erfolgte richtig, Rente war nicht befristet. Der Bescheid lt. Rentenstelle per 09.11. kam mit der Post nicht bei mir an.(Renteneinstellung zum 30.11.07) Was kann ich tun um dies zu beweisen, außer Widerspruch? Kennt sich einer aus? Stefan
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