Hallo SveninSchweden,
eine Beitragserstattung kommt für Sie nicht in Betracht, weil Sie als Deutscher das Recht haben, freiwillige Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung zu zahlen. Um eine deutsche Rente zu erhalten, ist die Zahlung allerdings nicht erforderlich, wenn durch die Zusammenrechnung der deutschen und der schwedischen Versicherungszeiten die Voraussetzungen für eine Rentenzahlung erfüllt werden.
Die auf deutscher Seite zuständigen Rentenversicherungsträger gehen aus der Broschüre hervor, die Sie über den von santander erstellten link aufrufen können.