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Einmalige Zahlung der ganzen Rente?

von yasmina03.02.2007 | 21:04
2268 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ist es möglich die Gesamtsumme der Rente auf einmal gezahlt zu bekommen so wie das die Schweiz ermöglicht?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 06.02.2007 | 10:30

Eine Beitragserstattung ist an einige Voraussetzungen gebunden und nur in Ausnahmefällen möglich.

Das sind z.B. Beamte, die die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren noch nicht erfüllt haben.

Versicherungspflichtig Beschäftigte oder selbständig Tätige, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen können und die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren noch nicht erfüllt haben.

Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren noch nicht erfüllt haben.

Weiterhin besteht für nicht Deutsche Staatsangehörige, die Ihren dauerhaften Wohnsitz in Ihr Heimatland verlegen, nach einer Wartezeit von zwei Jahren nach der letzten Beitragszahlung die Möglichkeit der Beitragserstattung. Dieses Heimatland sollte allerdings kein Land sein, dass der Europäischen Union angehört oder mit dem die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. In den Sozialversicherungsabkommen kann es sein das die Beitragserstattung ausgeschlossen ist.

4 Antworten

bekissam 03.02.2007 | 23:42
Nein.
Antoniusam 04.02.2007 | 14:03
Wie sollte man die "Gesamtsumme" denn ermitteln ?
Schadeam 05.02.2007 | 07:53
... und in der Schweiz ist das bei der gesetzlichen Rente (AHV) auch nicht so. (lediglich bei der Pensionskasse = Betriebsrente) ist das möglich.
Schiko.am 05.02.2007 | 09:10
Erfreulich, nicht "Schade", gerade noch rechtzeitig. Spare mir das porto in die schweiz, den brief werfe ich in den papierkorb. Sehe immer wieder, durch falsche behauptungen er- fährt man fachlich richtiges. Eine erneute stellung- nahme von "Jasminia" wäre schön. Vielen dank-Schade.
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