Da Sie die Beschäftigung neu aufnehmen, ist das Arbeitsentgelt der einfachen
Hinzuverdienstgrenze der Vollrente gegenüberzustellen. Bei einem Verdienst
von mehreren tausend Euro wird wahrscheinlich auch die Grenze für die 1/3
Teilrente überschritten sein, wie auch Paula richtig erkannt hat.
Dies bedeutet, dass die Rente ganz wegfällt und neu beantragt werden muss.
Hierbei kann das Problem auftreten, dass die versicherungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine Rente wegen Altersteilzeit nicht mehr erfüllt
sind, was zu einem Wegfall des Rentenanspruchs auch für die Zukunft
führen kann.
Wegen der Kranken- und Pflegeversicherung sollten Sie sich mit Ihrer
Krankenkasse in Verbindung setzen.
Der Hinzuverdienst ist der Deutschen Rentenversicherung sofort bei
Beschäftigungsbeginn zu melden.
Hinweis zu Wolfgangs Antwort : Auch wenn es sich um eine selbständige
Tätigkeit handelt, wird das Einkommen dem Monat zugeordnet, in dem
es erzielt wird. Dies kann auch zum Überschreiten der o.g. Hinzuverdienstgrenze
führen .