Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Einmalzahlung oder nicht?

von Bernd L.20.12.2018 | 09:19
71 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am letzten Dienstag bei einer Auskunftsstelle der DRV vorgesprochen und eine für mich nicht nachvollziehbare Antwort erhalten und möchte meine Frage nochmal hier im Forum stellen. Ich wurde Ende 1997 von meinem Arbeitgeber fristlos gekündigt. In einem Arbeitsgerichtsprozess 1999 wurde festgelegt, dass das Arbeitsverhältnis bis zum Januar 1998 als fortbestehend gilt. Im Juni 1999 habe ich dann das ausstehende Gehalt incl. Weihnachtsgeld ausgezahlt bekommen. In meinem Versicherungskonto fehlt nun diese Zeit von Mitte Dez. 1997 bis Ende 1998 komplett. Ich habe eine Lohnabrechnung aus der hervorgeht, dass RV-Beiträge gezahlt wurden. Lt. Auskunft kann dieser Betrag nicht im Versicherungskonto gespeichert werden, da es eine Einmalzahlung wäre, und da nach Paragraph 23a Absatz 2 SGB 4 im laufenden Kalenderjahr 1999, in dem die Zahlung erfolgt ist, kein Entgelt von meinem Ex-Arbeitgeber gezahlt wurde, kann das Ganze nicht berücksichtigt werden. Aber eigentlich ist das doch eine normale Gehaltszahlung, die im Gerichtsverfahren erstritten wurde und dann auch zu berücksichtigen. Oder liege ich da falsch? Ich bitte um konstruktive Hilfe. Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernd L.,

ohne genaue Kenntnis aller Details Ihres Falls kann ich keine abschließende Beurteilung machen.

Allgemein kann man Folgendes sagen:

Für die Anerkennung einer Beitragszeit reicht es nicht aus, dass der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt nachzahlt. Es müssen vielmehr tatsächlich Rentenversicherungsbeiträge gezahlt worden sein.

Eine Beitragszeit kann gegebenenfalls aber auch anerkannt werden, wenn die Rentenversicherungsbeiträge zwar vom Arbeitslohn einbehalten, aber vom Arbeitgeber nicht an die Krankenkasse weitergeleitet wurden. Die Einbehaltung muss dann belegt werden, zum Beispiel durch Vorlage einer Lohnabrechnung.

Nicht gezahlte Rentenversicherungsbeiträge können in der Regel nur 4 Kalenderjahre rückwirkend nachgefordert werden. Weiter zurück ist eine Beitragszahlung wegen Verjährung nicht mehr zulässig.

Sie haben angegeben, dass Ihnen Rentenversicherungsbeiträge von der Lohnnachzahlung einbehalten wurden. Ich würde Ihnen daher empfehlen, dass Sie die Anerkennung der Zeit unter Vorlage der Lohnabrechnung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen. Der kann dann prüfen, ob die Voraussetzungen für die nachträgliche Berücksichtigung erfüllt sind.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Bernhard Großam 20.12.2018 | 16:25
Hallo, du liegst da falsch. Ist bereits verjährt. Mfg
senf-dazuam 20.12.2018 | 16:46
Ein "full quote" macht eine kurze und nichtssagende Antwort auch nicht besser. @Bernd L: in den nächsten Tagen wird sich wohl noch ein Experte dazu melden ...
Jonnyam 20.12.2018 | 16:50
Dann schauen Sie mit dem Nachweis der abgezogenen Beiträge doch mal hier nach http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_…
Änhlich Lageam 21.12.2018 | 11:41
Moin. Sie geben an, dass ein Gericht 1999 entschieden hat, dass das Arbeitsverhältnis im Jan 1998 endet. ? Wurden die Sozialbeiträge für 98 oder 99 abgerechnet/auf Lohnstreifen ausgewiesen ?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026