Ob die rudimentär Zusammenfassung des § 14 SGB IV dafür ausreicht, wage ich zu bezweifeln - zumal es doch auch entscheidend sein dürfte um welche (evtl. ja steuerfreien) Einmalzahlungen es sich dabei handelt; und wie diese gem. der Sozialversicherungsverordnung etc. einzuordnen sind.
In der Praxis wird dies häufiger gemacht (oft auch zur Erhöhung des sogen. Regelarbeitsentgelts bei Altersteilzeitbeschäftigten) und führt zu keinen Problemen bei der Verbeitragung (wobei dies wiederum von der jährlichen SV Gesamtsumme beim Betroffenen abhängt).
Ein Betriensprüfer vor Ort etwa kann dies klären- ein anonymes Online Forum hingegen kann dies nicht.
MfG