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Einmalzahlungen

von Wundernase20.08.2015 | 20:18
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Wie werden im folgenden Beispiel Einmalzahlungen beitragsrechtlich und leistungsrechtlich behandelt? Beschäftigung 01.01.91-26.10.91 Entgelt dafür 62133,33 DM Mutterschutzfrist / Schwangerschaft 27.10.91-02.02.92 Einmalzahlung im November 1991 in Höhe von 2500,00 DM Ist es richtig, dass die 2500 DM nur teilweise zu verbeitragen waren? Und zwar wegen der noch nicht ganz ausgeschöpften Beitragsbemessungsgrenze für die Zeit vom 01.01.-26.10.1991 in Höhe von 64233,33 nur mit 2000 DM? Oder waren alle 2500 DM für November 1991 zu verbeitragen? Waren bei der begrenzten Bemessung der Einmalzahlung dafür Beiträge nach dem im November 1991 geltende Beitragssatz von 17,7 % für den gesamten Betrag zu zahlen oder wurden für den auf die Zeit vom 01.01.-31.03.1991 entfallenden Teilbetrag noch Beiträge nach 18,7 % berechnet? Waren bei eventuell voller Beitragspflicht des Einmalbetrages für November 1991 alle 2500 DM mit einem Beitragssatz von 17,7 % zu verbeitragen? Wird bei der Berechnung der Rente der zu verbeitragende Betrag dem Monat November 1991 zugeordnet? Wenn ja, wie wirkt sich das auf die Anerkennung der Anrechnungszeit wegen Mutterschutz/Schwangerschaft aus, die ja voraussetzt, dass eine versicherte Beschäftigung nicht ausgeübt wurde. Ist dann der Monat November trotzdem eine beitragsgeminderte Zeit? Oder wird der zu verbeitragende Betrag der Beschäftigungszeit vom 01.01.91-26.10.91 zugeordnet, die – jedenfalls bis September 1991 – vollwertige Beitragszeit ist? Welche Vorschriften sind dafür maßgebend? im Voraus bedankt sich Wundernase

1 Antworten

Friedlich Bonn am 22.08.2015 | 20:44
Diese Frage beschäftigte Jonny auch unlängst. Eine zufriedenstellende Antwort blieb leider aus. Eine AuB Stelle wird da auch nicht weiterhelfen können. Was bleibt ist die Hoffnung, dass Montag ein Experte einen guten Tag hat und konkret antwortet. Ich drücke die Daumen, inhaltlich nämlich sehr interessant! Good Luck!
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