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Experten-Antwort

Einnahmen aus zu versteuerndes Einkommen plus Mieteinnahmen

von Marie27.08.2022 | 15:20
91 Ansichten
3 Antworten
Guten Tag Ich bin seit 2011 verwitwet. 2002 haben wir geheiratet. Ich bekomme die große Witwenrente, der aber meine Einkünfte aus meiner nichtselbstständigen Arbeit schon angerechnet werden und entsprechend gekürzt wird. Nun beabsichtige ich eine Wohnung zu kaufen und zu vermieten. Werden diese Einkünfte auch der Witwenrente angerechnet? Wie wird die Kürzung dann berechnet? Ich müsste wissen wie man das rechnet, um zu wissen ob der Kauf sich überhaupt lohnt. Vielleicht gibt es ein Rechenbeispiel. Vielen Dank im voraus. Marie

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.08.2022 | 15:55

Hallo Marie,

unter dem folgenden Link finden Sie eine Broschüre der Rentenversicherung, die auf der Seite 30 die anzurechnenden Einkommensarten bei einer Hinterbliebenenrente nach neuem Recht und die prozentuale Berücksichtigung auflistet. Auf Seite 31 finden Sie ein Berechnungsbeispiel.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Traeger/BayernSued/Zahlen_und_Tabellen/ZuT_2022_7.html

Hoffentlich hilft Ihnen das in Ihren Überlegungen weiter.

2 Antworten

PeterTam 27.08.2022 | 15:33
So wie ich das sehe, hatten Sie NICHT vor dem 01.01.2002 geheiratet. Somit gilt das neue Recht, indem auch Einkünfte aus Vermögen, angerechnet werden. Also genauso wie jedes andere Einkommen auch.
W°lfgangam 27.08.2022 | 20:23
Hallo Merkblatt der DRV (Seite 31 ff.) über anrechenbare Einkünfte: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Damit werden weitere 40 % der zu hohen (Miet-)Einkünfte von der Witwenrente abgezogen. Gruß w.
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