Hallo Marie,
unter dem folgenden Link finden Sie eine Broschüre der Rentenversicherung, die auf der Seite 30 die anzurechnenden Einkommensarten bei einer Hinterbliebenenrente nach neuem Recht und die prozentuale Berücksichtigung auflistet. Auf Seite 31 finden Sie ein Berechnungsbeispiel.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Traeger/BayernSued/Zahlen_und_Tabellen/ZuT_2022_7.html
Hoffentlich hilft Ihnen das in Ihren Überlegungen weiter.