Hallo Ida,
Sie sollten Ihren Rentenversicherungsträger auf jeden Fall über diese Einnahmen informieren. Ob die Zahlungen vom Jugendamt bei Ihrer Rente zu berücksichtigen sind, hängt von der steuerrechtlichen Einordnung der Einkünfte durch das Finanzamt ab. Wenn es sich danach um Einkünfte aus einer selbständigen oder nichtselbständigen Tätigkeit handelt, sind diese Hinzuverdienst bei Ihrer Rente.