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Experten-Antwort

Einsicht in Reha-Akte

von Frau Holle19.03.2013 | 10:50
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3 Antworten

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Ich befinde mich grad in einer stationären Reha. Nichts psychosomatisches oder psychiatrisches. Ich werde mit einer soz.-med. Einschätzung von unter 3 h Belastbarkeit am Donnerstag entlassen, was mich jetzt doch überrascht. Habe ich das Recht auf Akteneinsicht der Reha-Akte. Ich komme aus dem med. Verwaltungsbereich und verstehe die med. Nomenklatur.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Holle,

ja, nach § 25 Abs. 1 S. 1 SGB X hat der Rentenversicherungsträger den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.

Soweit die Akten Angaben über gesundheitliche Verhältnisse eines Beteiligten enthalten, kann die Behörde statt Gestattung der Einsichtnahme den Inhalt der Akten dem Beteiligten durch einen Arzt vermitteln lassen (§ 25 Abs. 2 S. 1 SGB X). Diese Möglichkeit dient insbesondere dem besseren Verständnis der nicht medizinisch ausgebildeten Beteiligten.

Die Behörde soll den Inhalt der Akten nach Absatz 2 Satz 2 der Vorschrift durch einen Arzt vermitteln lassen, soweit zu befürchten ist, dass die Akteneinsicht dem Beteiligten einen unverhältnismäßigen Nachteil, insbesondere an der Gesundheit, zufügen würde. Diese Regelung soll zum Schutz des Betroffenen vor nachteiligen Auswirkungen auf seine Gesundheit oder sein Wohlbefinden sicherstellen, dass ärztliche Gutachten, soweit sich diese mit schweren Erkrankungen oder der voraussichtlichen Lebensdauer befassen, nach Möglichkeit nur durch einen Arzt eröffnet werden.

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2 Antworten

Manuam 19.03.2013 | 11:18
Ja, das Recht haben Sie. Normalerweise wird noch ein Entlassungsgespräch geführt (mit Abschlussuntersuchung) und dann der Reha-Bericht mit Ihnen durchgesprochen. Sie können sich auch eine Kopie des Abschlussberichtes zuschicken lassen. So kenne ich das jedenfalls. Bei psychiatrischen Berichten sieht die Sache etwas anders aus; die haben dann häufig Angst davor, dass der Patient beim Durchlesen der Akte rückfällig werden könnte. freundliche Grüße
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 19.03.2013 | 12:22
Wenn Sie dies schriftlich beantragen, werden die medizinischen Unterlagen i.a.R. Ihrem Hausarzt zugestellt. Sie haben selbstverständlich das Recht, die medizinischen Befunde und Berichte einzusehen.
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