Hallo Margareta,
den Widerspruch können entweder Sie selbst begründen oder Sie beauftragen einen Anwalt oder anderen Rechtsvertreter damit. Das kommt auch darauf an, inwieweit Sie sich das selbst zutrauen - einen generellen Rat kann ich Ihnen da nicht geben.
Ihr Arzt kann die eigentliche Widerspruchsbegründung nicht schreiben - aber es wäre schon sinnvoll, wenn er bei diesem Anliegen hinter Ihnen steht und Sie Ihrem Widerspruch aktuelle Befunde oder sonstige medizinische Unterlagen beifügen könnten, die Ihre Sichtweise stützen.
Bitte beachten Sie jedoch die Widerspruchsfrist. Sie können auch zunächst fristwahrend Widerspruch ohne nähere Begründung einlegen und die Begründung in angemessener Frist nachreichen.