Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Einstellung Arbeitslosengeldzahlung

von ME131105.11.2007 | 13:32
1318 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich hoffe jmd. kann mir weiterhelfen. Am Freitag bekamen ich und meine Frau einen Brief unserer zuständigen Agentur für Arbeit, in welchem uns die Einstellung der Leistungszahlung zum 12.12.07 mitgeteilt wurde. Dies versteh ich nicht, da meine Frau erst seit einem halben Jahr arbeitlos ist. Einen Anspruch auf Hatz4 hätte Sie auch nicht weil ich angeblich zuviel verdienen würde. Hierzu folgende Hintergrunddaten: Ich arbeite jetzt seit dem 20.09.07 wieder und habe ein Bruttoeinkommen von 1800 €. Vorher habe ich für einen Monat Arbeitslosengeld in Höhe von 220 € netto bezogen. Meine Frau hat bis Juni diesen Jahren gearbeitet und bekommt seit dem ein Arbeitslosengeld von 280 € netto (der niedrige Betrag ergibt sich aus der Tatsache, das sie nur ein halbes Jahr richtig gearbeitet hat weil Sie vorher in der Ausbildung war). Der Witz am ganzen ist so finde ich das Sie im februar in Mutterschaftsurlaub geht und dann eh von der Krankenkasse bezahlt wird. Nur verstehe ich nicht wieso die Arbeitslosengeldzahlung jetzt schon eingestellt werden und mit welchem Sinn sie kein Hartz4 beziehen kann. 1800 € Brutto meinerseits sind defintiv nicht genug um demnächst eine ganze Familie + meine Fahrtkosten zur Arbeit zu tragen. Wäre über eine schnelle Hilfe wirklich dankbar.

7 Antworten

peteram 05.11.2007 | 14:09
Nun ja, der Anspruch Ihrer Frau wird ganz einfach erschöpf sein. Das weiss Ihr Arbeitsamt aber besser. Lassen Sie sich Alles dort nochmals erläutern Zu Harz 4: Ihr Anspruch ergibt sich aus 2x 320 Euro plus Warmmiete, Ihre Fahrtkosten und einen Betrag für die Werbekosten (160.- ?) Wenn das Kind da ist, gibt es dann Kindergeld (154,-)und für Ihre Frau 300,- Erziehungsgeld. Aus den Zahlen können Sie sehen, dass ein Harz 4 Anspruch wahrscheinlich nicht besteht.
Antoniusam 05.11.2007 | 14:16
Der ALG_II-Bedarf für einen Zweipersonenhaushalt beträgt 2 x 312 € für Mann und Frau zzgl. der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Das dürften so ca. 1100 - 1200 € sein. Da Ihr eigenes Nettoeinkommen offensichtlich darüber liegt, besteht tatsächlich kein Anspruch mehr auf ergänzendes ALG_II. Die Leistungen wurden also zu Recht eingestellt ! MfG
dirkam 05.11.2007 | 19:46
Etwas mehr steht bei ALG 2 schon zu: 2x 312 Euro Regelleistung 53,09 EU Mehrbedarf wegen Schwangerschaft 280 Euro Freibetrag Erwerbseinkommen Für eine Harz 4 Zahlung reicht es aber nicht. Quelle: http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html
Falsches Forumam 05.11.2007 | 19:53
Hier sind Sie falsch. Dies ist ein Forum der deutschen RENTENversicherung.
!!am 05.11.2007 | 19:55
Dieser Beitrag hat so richtig gefehlt Warum erst so spät?
alexanderam 06.11.2007 | 08:54
Antoniusam 06.11.2007 | 11:47
Da haben Sie selbstverständlich Recht, "Dirk" ! MfG
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026