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Einstellung der freiwilligen Beiträge zur Rentenvers.

von Manni21.02.2010 | 15:52
1591 Ansichten
6 Antworten

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Würde gerne wissen ob ich nach 25J. Pflichtbeiträgen und 25J. freiwilligen Beitragszahlungen als selbständig tätiger Handwerker in die Rentenversicherung nun mit 62Jahren die Beitragszahlungen (ohne meine Rentenanwartschaft zu verlieren) einstellen kann. Mit erreichen des Rentenalters in 3 Jahren, würde ich bei weiterer Beitragszahlung voraussichtlich 11€ mehr Rente erhalten. Für eine Experten-Antwort wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichem Gruß Manni

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 22.02.2010 | 08:04

Hallo Manni,

der Anspruch auf Altersrente mit 65 ist Ihnen mit den angegebenen Beiträgen sicher. Was Sie möglicherweise verlieren, ist der Schutz bei Erwerbsminderung - hier müssten Sie das Risiko abwägen und schauen, welche Altersrenten im Fall des Falles vielleicht schon vor dem 65. Lebensjahr (mit Abschlägen) in Frage kämen.

Dazu rate ich Ihnen ebenfalls, eine ausführliche Rentenauskunft anzufordern und sich möglichst auch persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle dazu beraten zu lassen (die Rentenauskunft erhalten Sie auch vor Ort beim Beratungsgespräch; Adressen finden Sie in der linken Menüleiste).

5 Antworten

Amadéam 21.02.2010 | 16:12
Sie zahlen FREIWILLIGE Beiträge. Niemand hindert Sie daran, die Zahlung sofort einzustellen. Es kommt also kein Vollstrecker ins Haus - noch nicht einmal eine Mahnung. Wo ist Ihr Problem?
Amadéam 21.02.2010 | 16:51
Nein, meine Antwort soll nicht witzig sein - bin völlig humorlos! Nun aber zur Sache. Für die Altersrenten, die für Sie in Frage kommen könnten, haben Sie schon längst völlig ausreichend Beiträge entrichtet. Auf den Verlust des ggf. (noch) bestehenden Versicherungsschutz im Hinblick den möglichen Eintritt einer Erwerbsminderung brauchen Sie keine Rücksicht mehr zu nehmen, da an Stelle einer Erwerbsminderungsrente eine Altersrente wegen Schwerbehinderung (bzw. Vorliegen von BU/EU nach altem Recht) gezahlt werden könnte. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Altersrenten der DRV können Sie hier nachlesen: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. An Ihrer Stelle würde ich jedoch unverzüglich eine RENTENAUSKUNFT - keine Renteninformation - beantragen. Aus dieser ist ersichtlich ist, wann Ihr individueller Rentenbeginn mit und ohne Abschläge für die in Frage kommenden Altersrenten sein wird und ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen dafür bereits erfüllt sind oder noch vor Erreichen der Regelaltersgrenze erfüllt werden können. Sie können dazu einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers vereinbaren.
Manniam 21.02.2010 | 16:19
Soll die Antwort witzig sein? Die Frage war doch, ob mit Erreichung des Rentenalters in 3 Jahren meine Ansprüche erhalten bleiben.
zeldaam 21.02.2010 | 18:09
Hallo Manni, Ihre Rentenansprüche auf die Altersrenten bleiben bestehen. Folgen Sie bitte allerdings dem Rat von Amadé und lassen Sie sich eine Rentenauskunft zusenden. Eine Frage nebenbei, die weniger mit dem Sachverhalt zu tun hat: Wie haben Sie es geschafft, mit 62 Jahren bereits 50 Jahre (25 Jahre Pflichtbeiträge + 25 Jahre freiwillige Beiträge) in die Rentenversicherung einzuizahlen ? Mit freundlichen Grüßen zelda
Manniam 22.02.2010 | 08:54
Vielen Dank für Ihre konkrete Auskunft. Sie haben mir sehr geholfen. MfG Manni
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