Hallo User RFL215,
den Ausführungen des Users W*lfgang können wir uns anschießen. Wie er richtig bemerkt hat, wird bei der Ermittlung des anrechenbaren Einkommens für 2018 in den ersten 6 Monaten noch das höhere Entgelt und ab 01.07.2018 erst dann das reduzierte Entgelt berücksichtigt.
Auch wurde bereits Ihr medizinischer Status bei der Aufnahme der Beschäftigung überprüft. Die Rente wurden Ihnen ja nicht entzogen, weil Sie eine Beschäftigung aufgenommen haben.
Im Rahmen der Überprüfung der Einkommensverhältnisse wird auch geprüft, ob die Regelungen, die bis zum 30.06.2017 galten für Sie günstiger sind oder die Regelungen der sog. „Flexirente“.
Es ist ganz wichtig, dass Sie schnellstmöglich Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger schriftlich mitteilen, dass Sie ab dem 01.07.2018 Ihr Arbeitsentgelt verringern werden.