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Experten-Antwort

Eintritt Leistungsfall

von Mari30.11.2020 | 18:58
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe eine Frage zum Eintritt des Leistungsfalls. Ich bin Ende November 2009 in der Ausbildung erkrankt, die ich im September 2009 begonnen hatte, war dann krankgeschrieben und wurde dann im Dezember 2010 entlassen. Dann war ich bis einschließlich 2012 krankgeschrieben. Dann musste ich, da ich Hartz 4 bezogen habe, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, da ich vom Jobcenter dazu aufgefordert wurde. Dieser wurde natürlich aufgrund der fehlenden Vorversicherungszeiten abgelehnt, wenn ich die Vorversicherungszeiten erfüllt hätte, hätte ich laut Bescheid der Rentenversicherung eine befristete volle Erwerbsminderungsrente bekommen. 2013 habe ich dann über Teilhabe am Arbeitsleben, über die Arbeitsagentur erst 1 Jahr eine medizinische Reha und dann ein halbes Jahr eine berufliche Reha gemacht. Als ich diese Juni 2014 abgeschlossen habe, habe ich Ende Juni 2014 eine geschützte Ausbildung in einem Berufsförderungswerk gemacht. Diese habe ich im Juni 2016 erfolgreich abgeschlossen. Während der Ausbildung war ich im Mai 2016 wegen der gleichen Krankheit wie 2009 vier Wochen krankgeschrieben. Dann war ich einen Monat arbeitslos und habe Arbeitslosengeld 1 bezogen. Im August 2016 habe ich angefangen Vollzeit zu arbeiten, dass habe ich gemacht bis ich schwanger wurde. Dann wurde ich aufgrund Schwangerschaftskomplikationen krankgeschrieben. Ab der Geburt meines Sohnes,Juni 2017, bin ich in Elternzeit gegangen, die bis November 2019 ging. Im November habe ich dann Vollzeit gearbeitet. Im Dezember habe ich bei einem anderen Arbeitgeber angefangen, wurde dann mit Ablauf Januar 2020 gekündigt. Im Januar 2020 war ich krankgeschrieben. Dann habe ich im Februar versucht wieder ins Arbeitsleben zukommen und habe arbeitslosengeld 1 bezogen. Das klappte aber überhaupt nicht und ich bin nun seit März vom Facharzt durchgängig wegen der gleichen Diagnose wie 2009 krankgeschrieben. Generell bin ich seit der Erkrankung 2009 in der Facharztbehandlung für Medikamente und zur Kontrolle. Wann ist hier der Leistungsfall eingetreten? Die Versicherungszeiten habe ich in der Zwischenzeit erfüllt laut Rentenauskunft der Rentenversicherung

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Mari,

damit Sie einen Rentenanspruch haben, sollten Sie überlegen, ob Sie den Leistungsfall in das Jahr 2009 zurückdatieren möchten oder nicht. Wenn Sie möchten, dass ein Rentenanspruch besteht, dann sollten Sie im R 0210 angeben, dass Sie erst seit 2020 sich erwerbsgemindert fühlen. Dann besteht die Möglichkeit eine Rente zu bekommen.

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12 Antworten

KSCam 30.11.2020 | 19:51
Diese Frage kann Ihnen niemand im Forum beantworten. Ob und ggfls. wann eine Erwerbsminderung eingetreten ist wird im Rahmen des Rentenverfahrens vom ärztlichen Dienst festgelegt. Hier im Forum antworten i.d.R. keine Mediziner und selbst wenn, würden diese Ihren Fall nicht anhand Ihrer Beschreibung beurteilen können. Eine bekannte, wenn auch abgedroschene Fussballweisheit lautet "die Wahrheit liegt auf den Platz", auf die Rente abgewandelt "Sie kennen den Leistungsfall wenn über den Antrag entschieden ist". Schönen Abend
Mariam 30.11.2020 | 19:59
Vielleicht haben die Experten ja Erfahrungswerte
Berateram 30.11.2020 | 20:20
Auch die Experten sind keine Mediziner und werden daher nichts zum Eintritt des Leistungsfall sagen können. Jeder Fall ist individuell, daher werden Ihnen auch keine Erfahrungswerte helfen, denn wer hat schon genau Ihre medizinischen Einschränkungen. Wie schon in den anderen Beiträgen erwähnt, können Sie einen Antrag stellen und müssen dann die Entscheidung abwarten.
W°lfgangam 30.11.2020 | 20:08
Hallo Mari, in der 'Zwischenzeit' erfüllt/nachträglich, zählt aber leider nicht immer. > Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, da ich vom Jobcenter dazu aufgefordert wurde. Dieser wurde natürlich aufgrund der fehlenden Vorversicherungszeiten abgelehnt Das deutet zunächst darauf hin, dass der Leistungsfall bei Antragsstellung bereits eingetreten sein könnte/WENN im Ablehnungsbescheid entsprechende soz.-med. Aussagen vorhanden sind - die DRV ging hier vielleicht generell davon aus, das zum Zeitpunkt der Antragstellung die versicherungsrechtlichen Voraussetzung nicht erfüllt waren - daher erstmal schlicht eine Ablehnung - ohne in die med. Sachaufklärung einzusteigen = liegt überhaupt ein Leistungsfall EM vor/wurde der geprüft /oder wurde nur 'simple' auf das Antragsdatum als potentieller EM-Fall abgestellt? ...was bei Antragsdatum pur und nicht erfüllter versicherungsrechtlicher Bedingungen den 'Fall' offensichtlich ganz schnell erledigt haben könnte/ist vom Schreibtisch runter. Daher, Neuantrag stellen und das (neue) EM-Ereignis möglichst genau begründen - und das Ergebnis abwarten, dann wissen Sie mehr. Gruß w.
Mariam 30.11.2020 | 20:34
Sie haben im Bescheid das Datum des ersten Tages meines Klinikaufenthaltes genommen. Vor dem Bescheid haben sie mich zu einem Gutachter geschickt. Außer das die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt sind und das ich bei Vorliegen der Vorversicherungszeiten aber eine befristete Erwerbsminderungsrente bekommen hätte, stand nichts weiter im Bescheid.
W°lfgangam 30.11.2020 | 21:43
Zitat von Mari anzeigenausblenden
hmm ...SO stand es ganz sicher nicht im Bescheid zur Ablehnung der EM-Rente drin. Da bringen Sie sicher einiges an Informationen/woher auch immer, durcheinander. Daher nochmal der Hinweis: nicht hier nachfragen, sondern vor ORT, wo man Sie nach einsichtbarer Aktenlage 'auswerten' kann und gezielt auf Ihre Fragen/Situation eingehen kann. Gruß w.
Mariam 30.11.2020 | 21:47
Schade das ich den Bescheid nicht hochladen kann. Das ist wirklich alles was da drin steht. Und den Versicherungslauf angeheftet, damit ich sehen kann dass die Zeiten nicht erfüllt sind.
Mariam 30.11.2020 | 21:54
Ich habe nochmal nachgeschaut. Da steht: Wir haben festgestellt, dass sie seitdem 10.11.2009 unter Berücksichtigung der Lage des Arbeitsmarktes befristet voll erwerbsgemindert sind
Ulfam 30.11.2020 | 22:02
Grober Kompass, altes Leiden=Eintritt EM seit Erkrankung, neues Leiden=neuer Fall. Aber das wissen nur Sie. Stellen Sie einen neuen Antrag, die RV beißt nicht und prüft das Ganze nochmals. Es kommt halt wirklich darauf an, was die Ursache der Erwerbsminderung ist und seit wann es so ist.
W°lfgangam 30.11.2020 | 22:11
...einscannen als PDF, in Word umwandeln (geht auch via OCR ;-) und hier einfach reinkopieren - ist halt ein bisschen PC-Kenntnisse vorausgesetzt, viele Wege führen nach C&P ;-) > Da steht: Wir haben festgestellt, dass sie seitdem 10.11.2009 unter Berücksichtigung der Lage des Arbeitsmarktes befristet voll erwerbsgemindert sind Damit ist ein 'Leistungsfall'/teilweise EM verbindlich festgestellt worden - eben der der teilweisen EM = geht nicht, da Versicherungszeiten fehlen. Bei _voller_ EM/neuer Antrag, ist erneut über die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zu entscheiden. Damit soll es aber nun aber auch genug an weiterführenden Hinweisen gewesen sein. Ich kommen zu meinen Ausgangsbeitrag zurück: "Daher, Neuantrag stellen". Gruß w.
Mariam 01.12.2020 | 12:58
Liebe Experten, danke für ihre Antwort. Wenn der Leistungsfall von damals genommen wird, da habe ich ja die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt gehabt. Das heißt wenn der genommen wird, ist die Erwerbsminderungsrente nicht möglich da damals die Vorversicherungszeiten fehlten?
KSCam 01.12.2020 | 21:28
....aber wünschen kann man sich viel, nur ist der Eintritt einer EM nicht unbedingt ein Wunschkonzert...... Somit ist die Fragestellerin nicht schlauer als nach der allerersten Antwort die sie bekommen hat - save ist sie erst wenn der Rentenbescheid vorliegt. :)
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