Hallo User Mari,
damit Sie einen Rentenanspruch haben, sollten Sie überlegen, ob Sie den Leistungsfall in das Jahr 2009 zurückdatieren möchten oder nicht. Wenn Sie möchten, dass ein Rentenanspruch besteht, dann sollten Sie im R 0210 angeben, dass Sie erst seit 2020 sich erwerbsgemindert fühlen. Dann besteht die Möglichkeit eine Rente zu bekommen.