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Experten-Antwort

Einwendung im Rahmen des Widerspruchverfahrens

von Bechti29.04.2019 | 18:20
109 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag zusammen, ich befinde mich im Widerspruchsverfahren mit der DRV Bund. Nach eingegangenem Widerspruch erhielt ich einen Bescheid (Achtung: KEIN Widerspruchbescheid), dieser erhielt eine teilweise Abhilfe. Gegen diesen Bescheid konnte (und habe ich) noch Einwendungen vorbringen können. Ebenfalls bereits geschehen. Meine Frage: Gilt dieser Bescheid (vor Abgabe der Einwendungen) nicht schon als endgültiger Bescheid im Widerspruchsverfahren? Eine Rechtshelfbelehrung erhielt der Bescheid nicht. Ein Hinweis, dass der Bescheid von der Widerspruchstelle beschieden wurde, ist nicht ersichtlich. Kann es sein, dass diesem Bescheid teilweise abgeholfen wurde, bevor er der Widerspruchstelle vorgelegt wurde? Wie oft tagt der Widerspruchausschuss? Mir schwebt so 1x im Monat vor. Beste Grüße Bechti

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.04.2019 | 09:39

Hallo Bechti,

um die Angelegenheit zu klären setzen Sie sich bitte direkt mit der Deutschen Rentenversicherung Bund in Verbindung.

3 Antworten

Brachtam 29.04.2019 | 19:33
Der Wiederspruchausschuss kommt 1 bis 2 mal im Monat zusammen. Das Widerspruchverfahren ist im vollen gange. Es sieht danach aus, dass Deinem Widerspruch widersprochen wird.
Bechtiam 29.04.2019 | 19:38
Bedeutet was bitte konkret?? Beste Grüße Bechti
Berateram 29.04.2019 | 19:40
Es kann vieles sein, aber letztendlich bleibt alles spekulativ. Wenden Sie sich an den Absender des Schreibens über die teilweise Abhilfe und erkundigen sich dann nach dem Sachstand der Bearbeitung Ihres Widerspruchs. Nur so bekommen Sie Klarheit!
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