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Experten-Antwort

Einwilligungserklärung bei Beamten

von seitz16.02.2012 | 08:59
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2 Antworten

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Ich bin Beamter und habe keine Einwiligungserklärung an meinen Dienstherrn abgegeben, weil man mir damals sagte, dass ich dies nicht tun müsste, sondern als Rucksackehegatte über meine Frau als mittelbarer Riestersparer gelten würde. Ist dies nun anders? Mein Anbieter schrieb mich an und meinte jetzt muss ich als Beamter gegenüber meinem Dienstherrn eine Einwilligung zur Übermittlung der Einkommensdaten an die ZfA erteilen, sonst würde ich keine Zulagen mehr bekommen. Muss ich dann die Zulagen zurückbezahlen? Kann das zu meinem Nachteil ausgelegt werden, wenn sich das Recht geändert hätte? Früher sagte man mir, ich müsse keine Einwilligung geben. Können die Zulagen, die früher zu Recht gezahlt wurden im nachhinein zu Unrecht sein?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo seitz,

es gibt keine gesetzliche Neuregelung, die sich mit der Förderberechtigung von Beamten beschäftigt. Was sich gesetzlich geändert hat, ist folgendes: Auch "Rucksackehegatten" müssen nun einen jährlichen Sockelbeitrag von 60 Euro zahlen, um die Zulagen zu erhalten.

Inwieweit die Einwilligungserklärung eine materielle Voraussetzung für die Förderberechtigung ist, ist rechtlich offenbar nicht ganz unumstritten. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichtes Baden-Württemberg (Az. 13 K 1051/11 vom 28.10.2011) ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ohne die Einwiligungserklärung keine unmittelbare Förderberechtigung besteht (uns ist nicht bekannt, ob dieses Urteil rechtskräftig geworden ist). Inwieweit es aber zulässig ist, dann über den Ehegatten die mittelbare Förderung zu nutzen, können wir leider nicht mit Sicherheit sagen. Uns sind keine konkreten Aussagen des Bundesfinanzministeriums oder der Zulagenstelle oder des BMAS zu dieser Fallgruppe bekannt.

Sofern Sie das nicht über Ihren Anbieter klären können, würde sich vielleicht eine Rückfrage bei der Zentralen Zulagenstelle anbieten:

"Telefon-Hotline der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen

Fragen zum Thema "Anbieter von Altersvorsorgeanträgen: 03381 21 22 23 50

Fragen zu anderen Themen: 03381 21 22 23 24

Die Hotline steht Ihnen zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

Montag bis Donnerstag: 08.00 - 17.00 Uhr

Freitag: 08.00 - 15.00 Uhr.

Telefax

030 865-27500

E-Mail

zulagenstelle@drv-bund.de"

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1 Antworten

DarkKnight RVam 16.02.2012 | 10:33
Halli seitz, da hat sich nichts dran geändert. Leider sind die Anbieter nicht in der Lage dies vernünftig umzusetzen. Auch ich habe meinem Anbieter mitgeteilt, dass ich die Einverständniserklärung nicht abgeben werde. Jetzt habe ich meine Abrechnung für 2011 bekommen und siehe da....ich werde als unmittelbar Berechtigter aufgeführt, weil ich Beamter bin. Auf der Rückseite steht sogar noch fett gedruckt, dass Beamte nur unmittelbar berechtigt sind, wenn die die Einverständniserklärung abgegeben haben. Werde mal versuchen, dass telefonisch mit meinem Anbieter abzuklären! Eine gesetzliche Änderung hat es bis dato dazu nicht gegeben!!!! 8)
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