Diese Möglichkeit gibt es nicht.
Für einen Rentenanspruch müssen Sie nicht nur die Wartezeit von z. B. 35 Jahren erfüllen, sondern auch eine gesetzlich festgelegte Altersgrenze erreicht haben. Nur wer vermindert erwerbsfähig ist und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, kann mit 56 Jahren eine Rente beanspruchen. Die Rente für langjährig Versicherte bekommen Sie frühestens mit Vollendung des 63. Lebensjahres.