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Experten-Antwort

Einzahlung freiwillig in Staatliche Rente?

von Stefan300121.08.2016 | 15:41
1186 Ansichten
5 Antworten

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Hallo alle zusammen, ich hoffe, dass mir hier eine Antwort gegebene werden kann. Nun zu folgendem Szenario: Frau 50 Jahre lebt in der EU. Zahlt in die Rentenversicherung ein, aber nicht in Deutschland. Nun möchte Sie nach Deutschland kommen und freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen. Nun zu der Frage: ist das möglich? Ohne einer Erwerbstätigkeit nachzugehen in Deutschland aber dennoch in die Rentenversicherung einzuzahlen? Ich bedanke mich im Voraus für die Antworten, Grüße Stefan

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 22.08.2016 | 14:48

Ich halte den Begriff unproduktiv für irreführend.

In der Regel erhöht jeder Beitrag die Rente und bewirkt auch einen gewissen Versicherungsschutz (z. B. um eine Altersrente aus Deutschland zu erhalten, deren Wartezeit mit den ausländischen Zeiten erfüllt wird).

Bitte lassen Sie sich daher bei Ihrem Rentenversicherungsträger zur Anrechnung der ausländischen Anwartschaften in Deutschland beraten. Eine Kontenklärung wäre in diesem Zusammenhang sehr sinnvoll.

Einen Überblick erhalten Sie in dieser Broschüre:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/255966/publicationFile/36041/rente_ohne_grenzen_arbeiten_im_ausland.pdf

Experten-Antwortam 22.08.2016 | 14:48

Ich halte den Begriff unproduktiv für irreführend.

In der Regel erhöht jeder Beitrag die Rente und bewirkt auch einen gewissen Versicherungsschutz (z. B. um eine Altersrente aus Deutschland zu erhalten, deren Wartezeit mit den ausländischen Zeiten erfüllt wird).

Bitte lassen Sie sich daher bei Ihrem Rentenversicherungsträger zur Anrechnung der ausländischen Anwartschaften in Deutschland beraten. Eine Kontenklärung wäre in diesem Zusammenhang sehr sinnvoll.

Einen Überblick erhalten Sie in dieser Broschüre:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/255966/publicationFile/36041/rente_ohne_grenzen_arbeiten_im_ausland.pdf

3 Antworten

W*lfgangam 21.08.2016 | 16:33
Zitat von Stefan3001 anzeigen
Hallo Stefan3001, Ausländer - egal woher - dürfen ab dem 16. Lbj. bei Aufenthalt in D freiwillige Beiträge in die DRV einzahlen. Eine Erwerbstätigkeit in D wäre kontrapunktiv, das dann grundsätzlich eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt und _zusätzlich_ eine freiwillige Versicherung nicht möglich ist. Über die 'Rentabilität' der Beiträge sind Sie sich aber bewusst?! Nach 20/eher 30 Jahren Rentenbezug sind die Beiträge wieder auf dem eigenen Konto ...von etwaigen steuerlichen Vorteilen während der Einzahlungsphase mal abgesehen – aber, das muss eine andere Berufsgruppe klären. Gruß w.
Stefan3001am 22.08.2016 | 18:49
Hallo alle zusammen, zunächst einmal vielen Dank für die Antworten und Links. Ich werde mich bei der genannten Stelle mal im Detail erkundigen. Ja gewiss ist die EInzahlung nach 20 eher 30 Jahren "Wirkungsvoller". Dennoch denke ich hier in erster linie an eine "gewisse" Absicherung. Danke nochmals für die Infos und Tipps. Gruß Stefan.
W*lfgangam 22.08.2016 | 22:44
...hmm, wo wurde der in den Beiträgen erwähnt? Haben Sie/Experte/in da etwa einen anderen Beitrag gelesen? Gruß w.
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