Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenErgänzend zum Beitrag von "Schade" ist noch darauf hinzuweisen, dass die Zahlung von freiwilligen Beiträgen ggfs. zur Aufrechterhaltung des Anspruchs auf eine Rente wegen Erwerbsminderung sinnvoll ist. Dies sezt allerdings voraus, dass Sie bereits vor dem 01.01.1984 mindestens 5 Jahre anrechenbare Versicherungszeiten zurückgelegt haben (allgemeine Wartezeit) und das seit dem 01.01.1984 jeder Kalendermonat mit einer rentenrechtlich bedeutsamen Versicherungszeit belegt ist.
Bei Zahlung bis zum 31.03. diesen Jahres können noch Beiträge für das gesamte Jahr 2007 berücksichtigt werden (nicht "2008" wie im Beitrag von "Schade" irrtümlich angegeben).
Zwischen dem Mindestbeitrag von z.Zt. 79,60 EUR und dem Höchstbeitrag (2007: 1044,75 EUR; 2008:1054,70 EUR) kann frei gewählt werden.
Eine für Entwicklungshelfer grds. mögliche "Versicherungspflicht auf Antrag" kommt nur für Entwicklungshelfer i.S.d. Entwicklungshelfer-Gesetzes in Betracht. Dies setzt eine Organisation mit Sitz im Bundesgebiet voraus und dürfte nach Ihren Angaben für Sie daher wohl nicht möglich sein.
Ansonsten rate auch ich Ihnen zu einer persönlichen Beratung mit anschließender Kontenklärung, da das bisher absolvierte Versicherungsleben ausschlaggebend für eine Entscheidung für oder gegen eine freiwillige Beitragszahlung sein kann.
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