Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenBei Einzahlung in die Rentenkasse erhält die eingezahlte Summe die selbe Rentabilität wie ein freiwilliger Beitrag, der bei Eheende gezahlt würde. So würde eine Einzahlung von ca 7.000 EUR zzt. eine Rentenerhöhung von rd. 30 EUR monatlich (Westwert) ausmachen.
Sie können diesen Wert aber nur bedingt mit dem avisierten Rentenbetrag aus dem Rechner der Versorgungsausgleichskasse vergleichen. Der genannte Rentenbetrag nimmt an der für alle Rentner gültigen Rentenerhöhung teil. Bei den ausgeworfenen Rentenbeträgen der Versorgungsausgleichskasse dürfte das nur bedingt der Fall sein.
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