Hallo Manu,
die Tatsache, dass Sie sich in Elternzeit befinden, hat keinen Einfluss auf die rentenversicherungsrechtliche Beurteilung Ihres Minijobs.
Dieser ist in der Rentenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig mit der Folge, dass Ihr Arbeitgeber einen Beitraganteil in Höhe von 15 % des Arbeitsentgelts und Sie einen Beitragsanteil in Höhe von derzeit 3,6 % des Arbeitsentgelts zahlen müssen. Sollte die Beschäftigung in einem Privathaushalt ausgeübt werden, würden die Beitragssätze 5 % beim Arbeitgeber und 13,6 % bei Ihnen betragen.
Sie können sich aber von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. Dies geschieht mit einer schriftlichen Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber. Dann müsste nur der Arbeitgeber seinen Beitrag in Höhe von 15 % beziehungsweise 5 % des Arbeitsentgelts zahlen.
Unabhängig davon sind zur Krankenversicherung und zur Steuer nur von Ihrem Arbeitgeber Pauschalbeträge zu zahlen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung