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Elternzeit in USA

von Krisi290309.03.2010 | 20:47
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Zusammen, ich bin frisch schwanger und mein Parnter soll ab August 2010 in die USA für 3 Jahre versetzt werden. Unser Plan ist jetzt das Kind in Amerika zu bekommen und dort die restliche Zeit die Elternzeit zu nehmen. Bin ich in der Zeit weiter gesetztlich Rentenversichert? Erstwohnsitz wäre da dann für ca 1 1/2 Jare USA Bin gespannt auf eure Antwort und bin über jede Hilfe zwecks Infos sehr Dankbar

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrte Krisi2903,

zur Beantwortung Ihrer Frage wird auf die Ausführungen von -_- v. 09.03.2010 verwiesen.

Freundliche Grüße

6 Antworten

-_-am 09.03.2010 | 23:57
Für Erziehung im Ausland werden grundsätzlich keine Kindererziehungszeiten angerechnet. Ausgenommen sind jedoch Personen, die in einer engen Beziehung zum Arbeits- und Erwerbsleben in Deutschland stehen. Nach § 56 Abs. 3 S. 2 und 3 SGB 6 können deshalb Kinderziehungszeiten im Ausland auch dann angerechnet werden, wenn bei tatsächlicher Ausübung einer Beschäftigung im Ausland (beispielsweise i. R. einer Entsendung § 4 SGB 4) der Bezug zur deutschen Arbeitswelt durch ein eigenes oder das Beschäftigungsverhältnis des Ehegatten oder Lebenspartners erhalten bleibt. Darüber hinaus bejaht die Rechtsprechung einen Bezug zur deutschen Arbeitswelt auch in Fällen, in denen zwar während der Beschäftigung keine echte Entsendung vorliegt, aber noch immer Beziehungen zu einem Arbeitgeber mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland bestehen. Da Sie keine näheren Angaben zum Auslandsaufenthalt ausgeführt haben, lesen Sie bitte nach unter: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Weitere Ausführungen auf den Folgeseiten.
Ergänzungam 10.03.2010 | 10:57
Als Lebenspartnerschaft zählt hier nur die Eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher "Ehen". Der Lebensgefährte (ohne Eheschließung) ist hier nicht gemeint!
Öhaam 10.03.2010 | 11:05
Mit einer gemeinsamen Sorgeerklärung für das Kind (kann auch vorgeburtlich erklärt werden!) dürfte das auch bei unerheirateten oder unverpartnerten 'Eltern' kein Problem sein!
Irrtumam 10.03.2010 | 12:46
Bei Erziehung im Ausland muss entweder der/die Erziehende (der/die die Kindererziehungszeiten in Deutschland angerechnet bekommen soll) oder der Ehegatte / Lebenspartner eine versicherungsrechtliche "Beziehung" nach Deutschland haben. "Einfache" Lebensgefährten zählen NICHT dazu. Dabei ist auch egal, ob beide Elternteile Sorgerecht haben oder nicht!
Öhaam 10.03.2010 | 14:19
Dann hat die DRV die Tragweite des seit 01.07.1998 geltenden Kindschaftsrechts nicht verstanden!
Knut Rassmussenam 10.03.2010 | 15:08
Bevor Sie weiter solchen Unfug ins Forum schreiben, werfen Sie einen Blick ins Gesetz. Das ist kein Wilmersdorfer Landrecht, sondern steht im § 56 des SGB VI. Die DRV bastelt so etwas nicht selbst.
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