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Experten-Antwort

Elternzeit, Minijob, Rentenanspruch.

von Claudia21.10.2011 | 23:50
1573 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, folgende Situation: Mein Kind wurde im Januar 2010 geboren, ich habe nun meine Elternzeit verlängert bis Sept. 2012 und arbeite bis Ende Sept. 2012 auf 400 Euro-Basis bei meinem alten AG. Wie ist das mit meinen Rentenversicherungsbeiträgen? Ich weiß schon dass 3 Jahre Elternzeit angerechnet werden, aber gilt das auch bei Beschäftigung auf 400E-Basis in der Elternzeit? Kann mir jmd. helfen, bin grad total verwirrt und durcheinander. Find im Netz keine Antwort. Danke schon mal....

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ja, die Kindererziehungszeiten werden zusätzlich zu dem Mini-Job angerechnet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

öhaam 22.10.2011 | 11:28
AUF ANTRAG (Vordruck V800) erhalten Sie: - 36 Monate Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung (KEZ) von 02/2010 bis 01/2013 - diese auch neben Minijob und später auch neben versicherter Beschäftigung - mit dem selben Antrag erhalten Sie auch 10 Jahre Berücksichtigungszeit wegen Erziehung eines Kindes (KIBÜZ; diese wirken jedoch mehr im Hintergrund) - für den Miniojb (vmtl. ohne Aufstockung) gibt es Zuschläge an Entgeltpunkten (die Wartezeitmonate entstehen bereits durch die KEZ) Also: gehen Sie auf Ihr Rathaus - stellen Sie einen ANtrag auf Kontenklärung und alles wird gut ;-) Wichtig: Die KEZ und die KIBÜZ können natürlich derzeit nur soweit festgestellt und gut geschrieben werden, wie die Erziehung bereits in der Vergangenheit liegt - also: später weiterer Antrag erforderlich! Weshalb Sie diese Antworten im Netz nicht gefunden haben ist mir jedoch schleierhaft B-) Vielleicht nicht nur bei F***book die Freunde fragen sondern auf einer der vielen Seiten der Deutschen Rentenversicherung suchen - zudem: Für Elternzeit allein gibt es keine Gutschrift, sondern nur für die Kindererziehung, weshalb der andere Elternteil mit seinen 'Partnermonaten' in die Röhre guckt :'-(
Claudiaam 25.10.2011 | 20:57
Vielen lieben Dank für die Antworten, da bin ich ja beruhigt. Habe überall gesucht, aber leider nichts gefunden, auch auf der Seite der deutschen Rentenversicherung. Habs nicht gesehen..... Trotzdem danke. GLG PS: Es gibt auch noch Menschen ,die ohne Faceb..... leben können, von daher..... :-P
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