Der erste Weg zur Klärung dieser Frage ist die Personalabteilung oder der Betriebsrat. Diese Stellen kennen die konkrete Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge.
Bei der Frage der möglichen Weiterzahlung mit eigenem Geld in der Phase der Elternzeit (wenn seitens des Betriebes nichts gezahlt werden sollte und auch sonst keine stillen Anwartschaften entstehen) ist auch zu überlegen, wie lange Sie pausieren oder überhaupt wieder dort beschäftigt werden wollen.