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Experten-Antwort

Elternzeit und Kleinunternehmen

von Stefanie28.12.2023 | 20:02
397 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Wenn ich in meiner Elternzeit ein Kleinunternehmen habe als Physiotherapeutin, muss ich dann in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen bei einem Jahresverdienst von €10000. VG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stefanie,

 

die Elternzeit als solches hat prinzipiell erst einmal keinen unmittelbaren Einfluss auf die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Entscheidend ist vielmehr, ob die selbständige Tätigkeit in der betreffenden Zeit tatsächlich unterbrochen wurde.

 

Die Versicherungspflicht nach § 2 SGB VI kann durch Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, der Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme, der Schwangerschaft oder der Mutterschaft während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz oder auch durch eine Elternzeit unterbrochen werden, wenn die selbständige Tätigkeit ohne Mitarbeit des Versicherten nicht weiter ausgeübt werden kann und der Betrieb in dieser Zeit ruht. In dieser Zeit müssten dann ggf. auch keine Beiträge gezahlt werden.

 

Wird die selbständige Tätigkeit dagegen nicht unterbrochen, weil der Betrieb (ggf. auch ohne Mitarbeit des Versicherten) weiterläuft, verbleibt es grundsätzlich bei der Versicherungspflicht, mit der Folge, dass auch für diese Zeit Beiträge zu zahlen wären.

 

Für eine individuelle abschließende Klärung des Sachverhalts sollten Sie sich letztlich direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung.


 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Guter Rat!am 28.12.2023 | 21:10
Lassen Sie sich schnellstens individuell von der Rentenversicherung beraten, sonst kann es unter Umständen zu unangenehmen Beitragsnachzahlungen führen. Eine entsprechende Beratung können Sie in einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe, telefonisch oder per Video vereinbaren.
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