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Experten-Antwort

EM-Altersrente 65, 67 ?

von Rentenfrager17.08.2010 | 11:04
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6 Antworten

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Hallo ! Wenn man mit 50 in EM geht, gelten dann zum Zeitpunkt der Altersrente die gesetzlichen Bedingungen wie beim Eintritt in die EM-Rente ? Ich meine, bekommt der EM-Rentner dann mit 65 noch die Altersrente und nicht erst mit 67, wie es derzeit für meinen Jahrgang gilt ?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentenfrager,

es gelten die Vorschriften zum Zeitpunkt des Beginns Ihrer Altersrente.

Wenn Ihr Beginn der Regelaltersrente nach heutigem Stand bei 67 Jahren liegt, bekommen Sie Ihre Regelaltersrente, sofern sich die Rechtsvorschriften nicht mehr ändern, mit 67.

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5 Antworten

RFnam 17.08.2010 | 11:52
Für jede Rente gelten die zum Zeitpunkt des Rentenbeginns geltenden gesetzlichen Regelungen; hier also die Regelungen für die Altersrente. Wenn Sie heute 50 sind, kann niemand sagen, wie das Gesetz in 15 Jahren aussieht.
Schadeam 17.08.2010 | 11:54
Wer kann soweit in die Zukunft sehen? Wenn heute jemand mit 50 (oder auch früher) die EM Rente erhält und die läuft durchgehend weiter, dann erhält er im Normalfall irgendwann die Altersrente in normalerweise identischer Höhe, weil er als EM Rentner üblichwerweise keine weiteren Einzahlungen leistet. Und ist es da wirklich wichtig ob sich der Name mit 60, 63, 65 oder 67 in Altersrente ändert, wenn der Betrag gleichbleibt? Sie schreiben: für meinen Jahrgang gilt die Rente mit 67 - daher sind Sie Jahrgang 1964 oder jünger. Und dann werden Sie 1929 65 Jahre alt! Keiner wird Ihnen sagen, was in 20 Jahren gilt.
Vermutungam 17.08.2010 | 11:56
Hallo, nein. Es gilt immer das aktuell geltende Rentenrecht. Das heisst, sie gehen nicht mehr mit 65 in Rente, sondern wenn sie Ihre Regelaltersgrenze erreicht haben.
Rentenfrageram 17.08.2010 | 12:51
Danke für die Information. Ich habe irgendwo gelesen, daß es jedoch entscheidend ist in Bezug auf den zu versteuernden Rentenantiel. Also wenn ich jetzt in EM-Rente gehe, muß ich nur 60% versteuern, das gilt dann auch für meine spätere Altersrente. Die ich eigentlich mit 100% versteuern müßte, wenn ich erst mit 67 in Altersrente gehen würde. Stimmt das ?
Schadeam 17.08.2010 | 14:02
Ja das ist richtig, dass der Steuersatz vom Jahr des Rentenbeginns abhängt. Allerdings ist es ja im Normalfall keine Alternative, die zur Wahl steht nach dem Motto: OK ich gehe jetzt mit 50 in Rente weil ich voll em bin - oder ich arbeite halt weiter bis 67. Entweder man ist erwerbsgemindert und geht in Rente oder man ist es nicht und muss warten bis man ein Rentenalter erreicht. Wählen kann man da nur sehr begrenzt, bzw. gar nicht.
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