Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM-Antrag zurückziehen

von Anja29.04.2021 | 18:30
95 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
In der Reha (06/2020) wurde die Teilerwerbsminderung festgestellt. Antrag ist eingereicht (09/2020). Die DRV hat ebenfalls mitgeteilt, dass sie die Teilerwerbsminderung festgestellt haben (02/2021). Mein Arbeitgeber hat einen Teilzeit Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt, ich arbeite bereits Teilzeit (04/2021). Soweit alles gut. Einen Rentenbescheid habe ich noch nicht. Allerdings hat es niemand mal durchgerechnet, weder ich noch der Rentenberater. Schön blöd. Man sollte keine Entscheidungen treffen wenn es einem gerade schlecht geht. Ich komme bei meiner Teilzeitbeschäftigung mit 25 h/Woche auf 40T€ brutto, was sehr viel ist, in etwa dem Durchschnittsrenteneinkommen und damit 1 Rentenpunkt pro Jahr entspricht. Es wäre vermutlich finanziell besser in Teilzeit ohne Teil EM Rente weiterzuarbeiten, weiter regulär in die Rentenkasse einzuzahlen und dann, zu einem späteren Zeitpunkt, wenn ich regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen werde (noch ist das nicht so) den Antrag erneut zu stellen. Dann fiele in 2 oder 3 Jahren die volle EM Rente vermutlich auch höher aus. Bis zur regulären Rente schaff ich es definitiv nicht mehr. Hab ich irgendwas nicht bedacht? Sollte ich den Antrag wieder Zurückziehen? Danke für euer Feedback

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anja,

den bisherigen Antworten ist soweit nichts mehr hinzuzufügen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Siehe hieram 29.04.2021 | 18:44
Hallo Anja, ganz so schlimm ist dies alles nicht, denn die Zurechnungszeit verlängert sich nun nur um 1 Monat pro Jahr. Da bringt ihr TZ-Einkommen also vermutlich mehr. Und der Vorteil ist ja auch, dass Sie, wenn Sie arbeitsunfähig werden, die Teil-EMR neben einem evtl. Krankengengeldbezug erhalten. Was Sie genau hinzuverdienen dürfen sehen Sie dann in dem Rentenbescheid. Davon ausgehend, dass ihr Gehalt in etwa doppelt so hoch war wie das jetzige TZ-Gehalt, dürfte auch dieser mögliche Hinzuverdienst relativ hoch angesetzt sein. Warten Sie einfach den Bescheid ab. Dann hätten Sie immer noch die Möglichkeit, den Antrag zurückzunehmen, solange dieser nicht bindend ist (steht im Bescheid dazu alles drin). Also einfach Geduld bewahren und gesundheitsschonend weiter arbeiten! Alles Gute!
W°lfgangam 29.04.2021 | 19:05
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Ergänzend: Hallo Anja, fordern Sie jetzt (oder nach Bescheiderteilung) die kompletten Berechnungsanlagen zum Rentenbescheid an. Ein erfahrener Rentenberater wird Ihnen die Vor-/Nachteile der Zurechnungszeit, lfd. Teil-EMRT (= 'Extra-Einkommen neben der Beschäftigung!!) *) und parallelem SV-Einkommen, sowie 'Besitzschutz' in bereits festgestellte persönliche EP im Hinblick auf eine künftige Rente erläutern können. *) das allein ist schon ein Pfund in der Haushaltskasse :-) Gruß w.
Anjaam 29.04.2021 | 19:15
Danke für die schnelle sRückmeldung. Mein Gehalt ist erst in den letzten 2, 5 Jahren so hoch gewesen. Laut Renteninfo wäre volle EMR aktuell 1.389 €, abzüglich Steuer, Krankenversicherung, ... Da bleibt dann nicht so viel übrig. Daher die Überlegung.
Siehe hieram 29.04.2021 | 19:41
Angenommen, es bleibt bei diesem Betrag von 1.389,00 EUR, also davon 50 % = 694,50 EUR Hiervon gehen (wenn Sie gesetzlich versichert sind) ca. 11% KV + PV ab. Der zu versteuernde Anteil der Rente liegt im Jahr 2020 bei 80% Also verbleiben von 694,50 EUR ca. 139 EUR 'steuerfrei'. Dieser Prozentsatz bleibt Ihnen übrigens auch für eine spätere Altersrente erhalten (steigt ansonsten aber bis 2040 pro Jahr um 1%, vermindert also den Steuer'frei'betrag). KV und PV kürzt das Einkommen auch noch. Plus ein Werbungskostenfreibetrag für diese Rente von 102,00 EUR. Aus Ihren 40k TZ-Einkommen haben Sie (je nach Steuerklasse) ca. 2.100,00 EUR netto. Diese sind bereits versteuert. Und Sie machen dann bei der Steuererklärung hier alles geltend, was möglich ist. Das dürfte dann das zu versteuernde Einkommen auch noch etwas kürzen. Sie haben dann also zwei zu versteuernde Einkommensbeträge (Rente + Gehalt). Aus der Summe wird dann die tatsächliche Steuer erhoben. > Lohnsteuerhilfeverein / Steuerberater oder Finanzamt erklären das gern genau. Wenn Sie aber, wie Sie sagen, schon jetzt zweifeln, ob Sie tatsächlich bis zur Rente den TZ-Job schaffen, dann sind doch ca. 550,00-600 EUR EM-Rente bis dahin ein netter Posten 'Sicherheit'. Und den hätten Sie bei nur TZ-arbeiten nicht, weil Sie ja aktuell bereits erwerbsgemindert sind. Wenn der Bescheid da ist, haben Sie ca. 4 Wochen Zeit, sich das dann alles genau auszurechnen/ausrechnen zu lassen. Wünsche Ihnen einen entspannten Abend!
Anjaam 30.04.2021 | 10:41
Vielen Dank an alle Das geballte Wissen von Nicht-Profis ist beeindruckend oder macht ihr das alle beruflich?
Valzuunam 30.04.2021 | 07:59
In die Rentenberechung fließt nur dass Einkommen (vor Eintritt des Leistungsfalls ein - zzgl. Zurechnungszeit. Dies gilt unabhängig davon, wann Sie den Antrag (erneut) stellen. Da der Leistungsfall hier offenbar schon feststeht führt Ihre Überlegung nicht zu einer höheren Rente in zwei oder drei Jahren. Die Eizahlungen sind natürlich nicht zwangsläufig verloren; bei einem neuen Leistungsfall (volle Erwerbsminderung / Altersrente) sind diese wieder mit im Boot. Vorausgesetzt sie wirken sich -wie von Ihnen vermutet- günstiger als die Zurechnungszeit aus.
KSCam 30.04.2021 | 10:49
Viele der Hobby Experten sind DRV ler (W*lfgang nicht) die das wirklich in ihrer Freizeit hobbymäßig machen. Schönes Wochenende und Grüße an alle "Kollegen" - und bevor Neid und Missgust aufkommt: ich schreibe jetzt nicht in der Dienstzeit.....grins
Anjaam 30.04.2021 | 10:41
Vielen Dank an alle Das geballte Wissen von Nicht-Profis ist beeindruckend oder macht ihr das alle beruflich?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026