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Experten-Antwort

Em ist nicht berufsunfähig ??

von Marian23.08.2012 | 10:28
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8 Antworten

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Unter Nachrichten Ihre Rente haben sie einen Artikel, in dem steht das jemand der Erwerbsgemindert ist laut Rentenversicherung, aber im Einzelfall nicht berufsunfähig ist bei einer privater Versicherung. Wie geht das denn ? Beziehungsweise muss dieser Versicherte jetzt befürchten seine Gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu verlieren ?? Sollte der Betroffene nicht unverzüglich in Berfung gehen ?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 23.08.2012 | 11:46

1. Das Urteil ist nicht ergangen im Rahmen der Sozialgerichtsbarkeit (Überprüfung der der Rentenansprüche z.B. der gesetzlichen Rentenversicherung), sondern im Rahmen der Prüfung der Rentenansprüche gegenüber einer privaten Versicherung.

2. In der Regel werden die Renten wegen Erwerbsminderung für einen festgelegten Zeitraum gezahlt. Bei jeder Verlängerung der Rente wird der gesundheitliche Zustand der Versicherten überprüft.

Experten-Antwortam 23.08.2012 | 13:00

Eine Rente wegen Berufsunfähigkeit- aus einer privaten Versicherung- ist

n i c h t zu vergleichen mit der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

6 Antworten

Schadeam 23.08.2012 | 11:13
Sie glauben doch nicht ernsthaft daran, dass ein DRV Mitarbeiter zu so einer Einzelfallentscheidung eines Gerichtes zu einer privaten BU - Versicherung einen Kommentar abgibt? Eine Überprüfung des Gesundheitszustandes kann immer erfolgen - wie hoch im einzelfall das "Risiko" ist, auch dazu kann man nur spekulieren.
KSCam 23.08.2012 | 12:43
Das müssen Sie schon diesen Richter fragen, wie er dazu kommt......
Marianam 23.08.2012 | 12:20
Aber hier bezieht derjenige doch eine EM Rente. Also hat der RV Träger doch EM festgestellt. Wie kann denn dann ein Gericht anderer Meinung sein. Entweder war dann die Auffasung des RV Trägers falsch und der Versicherte ist nicht erwerbsgemindert oder aber die Entscheidung des RV Trägers war richtig, dann hat sich die private Versicherung dem anzuschließen und somit auch zu zahlen.
Klaus-Peteram 23.08.2012 | 15:17
Zitat von Marian anzeigen
Das sind Sie aber komplett auf dem Holzweg, denn alle ihre Vermutungen sind schlicht und einfach falsch. Sie vergleichen Äpfel hier mit Birnen. Eine private BU Versicherung hat mit der gesetzlichen EM-Rente nichts - aber auch rein gar nichts - zu tun. Geschweige denn ist Sie daran " gekoppelt " und muss zwangsläufig zahlen wenn vorher eine EM-rente genehmigt wurde. Eine private BU Versicehrung ermittelt eigenständig - aufgrund der im Einzelvertrag festgelegten Versicehrungsbedingungen - , ob eine BU Rente zu zahlen ist oder nicht. Das natürlich sich in der Praxis oft /Häufig die private BU Versicherung der Entscheidung zur Zahlung einer Rente der gesetzl. EM-Rente dann anschließt, ist eine reine Einzelfallentscheidung und hat keine pauschale Gültigkeit. Genau so gut kann die private BU Versicherung die Zahlung einer BU Rente verweigern, wenn deren Meinung keine BU ( lt. den Versicherungsbedingungen ) vorliegt. Dann bleibt nur die Möglichkeit der Klage um diese BU Rente noch einzufordern. Aber auch da kann der Richter durchaus die Klage negativ bescheiden.
DarkKnight RVam 24.08.2012 | 07:10
Also genau die Versicherungsbedingungen lesen, bevor eine private BU abgeschlossen wird. Insbesondere das Kleingedruckte 8). Ich glaube es gibt aber auch private BU Versicherungen, die nicht eigenständig eines Leistungsfall ermitteln, sondern sich der Meinung des RV-Trägers anschließen...... Weiß da jemand mehr darüber???
Klaus-Peteram 24.08.2012 | 08:07
Zitat von DarkKnight RV anzeigen
Ja , das habe ich doch geschrieben. Kenne 2 Fälle wo die private BU sich nach Zuerkennung der EM-rente dem angeschlosseen hat und eine Rente ohne weitere Prüfung zahlt. Ich habe sogar Kenntnis von einem Fall, wo die private BU VOR Zuerkennung der gestezl. EM-Rente und ohne weitere eigene med. Ernittlungen gezahlt hat.... Dies alleine aufgrund 1 ! ärztlichen Bescheinigung - allerdings vom Chefarzt einer der bekanntesten deutschen Psychiatrien...
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