Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM nach Reha ( Aber ich möchte keinen Rentenantrag stellen)

von mary5506.06.2013 | 08:35
3145 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Seit 2 Wochen bin ich aus einer Reha zurück. Ein Tag vor meiner Abreise wurde mir mitgeteilt ,das ich für meinen jetzigen Arbeitsplatz als arbeitsunfähig kein Eingliederungsfall entlassen werde. Die Begründung nach orthopädischen Konzil 3-6 Stunden arbeitsfähig. Psych. 6 Stunden. Die Zeit war dann zu kurz um mich entsprechend beraten zu lassen. Ich befinde mich noch in einem ungekündigtem Arbeitsverhältnis. Da ich keine körperlich schwere Arbeit habe, bin ich der Meinung, dass ich halbtags arbeiten kann. Ich habe eine Schwerbehinderung 40%. Weiter möchte ich keinen Rentenantrag stellen. Ich frage nun was ist in meinem Fall möglich. Danke für die Antwort

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie haben grundsätzlich das Recht, keinen Rentenantrag stellen zu müssen, wenn der Rentenversicherungsträger nach Ende einer nicht erfolgreichen Rehabilitationsmaßnahme feststellt, dass ein Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit besteht. Sofern Leistungen von der Krankenkasse oder Agentur für Arbeit bezogen werden, müssen Sie allerdings damit rechnen, dass bei nicht erfolgter Rentenantragstellung diese eingestellt werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Wurde eine stufenweise Wiedereingliederung von der Rehabilitationseinrichtung nicht eingeleitet, so kann die Krankenkasse in begründeten Ausnahmefällen die Einleitung einer stufenweisen Wiedereingliederung beim Rentenversicherungsträger unter bestimmten Voraussetzungen anregen. Liegend diese Voraussetzungen nicht vor, bleibt die Krankenkasse für eine entsprechende Entscheidung zuständig. In beiden Fällen müssten Sie sich zunächst also an Ihre Krankenkasse wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

7 Antworten

Useram 06.06.2013 | 09:58
Sofern Ihr Arbeitgeber oder Sie keinen Rentenantrag wollen und sie weiterhin beschäftigen wollen / sein wollen, kann sie niemand zu einem Rentenantrag zwingen.
Useram 06.06.2013 | 13:34
Sofern die Rehaklinik nichts eingeleitet hat, mit Ihrer Krankenkasse und Ihrem Arbeitgeber.
mary55am 06.06.2013 | 13:05
Besteht trotzdem die Möglichkeit einer Wiedereingliederung? und mit wem wäre dies zu besprechen!!!!
Otto N.am 06.06.2013 | 15:15
Mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 40 sind Sie noch nicht SCHWERbehindert. Als SCHWERbehindert gilt man erst ab einem GdB von 50! Vorher wird auch kein Ausweis ausgestellt!
mary55am 06.06.2013 | 16:32
Vielen Dank, wie geht es dann weiter, sagen wir mal, die Krankenkasse bezw. die Rentenversicherung sagen ja zur Wiedereingliederung und der Arbeitgeber nein. Kann der Arbeitgeber mich dann kündigen.
mary55am 06.06.2013 | 16:35
Vielen Dank, wie geht es dann weiter, sagen wir mal, die Krankenkasse bezw. die Rentenversicherung sagen ja zur Wiedereingliederung und der Arbeitgeber nein. Kann der Arbeitgeber mich dann kündigen.
trullaam 07.06.2013 | 08:25
Hallo, mit 40 GdB können Sie bei der Agentur für Arbeit die Gleichstellung beantragen. Sie hätten dann einen Kündigugnsschutz wie Schwerbehinderte mit 50 GdB und mehr. Der AG müsste bei längerer Krankheitszeit ein Betriebl. Eingliederungsmanagement( BEM ) mit Ihnen durchführen. Dazu könnte auch eine stuf. Wiedereingleiderung gehören. Einer stuf. WE zustimmen muß der AG aber nicht. Sollte er aber keine BEM durchführen hat er es im Rahmen einer Kündigungschutzklage nicht so ganz einfach.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026