Hallo Günter R.,
sofern Sie weiterhin arbeitsunfähig sind, werden Sie wohl um den EM-Rentenantrag zum Auslaufen des Krankengeldes nicht umhin kommen (sofern Sie die Krankenkasse nicht bereits zuvor zur Reha-Antragstellung auffordert). Die Afa zahlt Arbeitslosengeld an arbeitsunfähige Personen nur im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung, also übergangsweise solange über eine Rente wegen Erwerbsminderung noch nicht entschieden ist.
Wie Herz1952 außerdem schon richtig geschrieben hat, bleiben die Abschläge einer einmal bezogenen Rente auch für nachfolgende Renten erhalten (lediglich bei Bezug einer teilweisen EM-Rente könnten dann zum Beginn der Schwerbehinderten-Altersrente die Hälfte der Rentenanwartschaften ohne Abschläge gezahlt werden).