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Experten-Antwort

EM oder AR

von Günter R.07.04.2016 | 11:36
1447 Ansichten
6 Antworten

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Guten Tag, bin Jahrgang 1/1956, 70 GdB, Krankengeld läuft noch bis 9/16, vorher immer gearbeitet bis 15.12.2014, seitdem krank. AR f. schwerbeh. Menschen, abschlagsfrei ab 01.12.2019 AR mit 63 + 8 M., ab 01.10.2019, lt. Rentenauskunft fehlen noch 47 Monate Meine Frage: Soll ich einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen und kann ich anschließend, nach ca. 3 J., in eine abschlagsfreie AR wechseln? Soll ich erst einmal ALG beantragen? Zahlt die AfA überhaupt, wenn ich krank bin? Bitte einen Rat. Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Günter R.,

sofern Sie weiterhin arbeitsunfähig sind, werden Sie wohl um den EM-Rentenantrag zum Auslaufen des Krankengeldes nicht umhin kommen (sofern Sie die Krankenkasse nicht bereits zuvor zur Reha-Antragstellung auffordert). Die Afa zahlt Arbeitslosengeld an arbeitsunfähige Personen nur im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung, also übergangsweise solange über eine Rente wegen Erwerbsminderung noch nicht entschieden ist.

Wie Herz1952 außerdem schon richtig geschrieben hat, bleiben die Abschläge einer einmal bezogenen Rente auch für nachfolgende Renten erhalten (lediglich bei Bezug einer teilweisen EM-Rente könnten dann zum Beginn der Schwerbehinderten-Altersrente die Hälfte der Rentenanwartschaften ohne Abschläge gezahlt werden).

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5 Antworten

Herz1952am 07.04.2016 | 12:15
Sie sollten zunächst einmal weiterhin Krankengeld beziehen. Spätestens einen Monat vor Ende des KG sollten Sie einen Rentenantrag stellen und sich beim Arbeitsamt mit diesem Antrag melden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollten Sie aber nicht dem Arbeitsamt vorlegen, sonst gibt es keine Nahtlosigkeit Regelung bis zur EM-Rente. Wenn Sie natürlich wieder voll Arbeitsfähig sind, entfällt dieses Prozedere und Sie arbeiten weiter bis Sie eine SB-Rente bekommen könnten. Falls jedoch der erste Fall greift, d. h. Sie bekommen (wahrscheinlich) volle EM-Rente bleiben Ihnen die Abschläge der EM-Rente auch für die SB-Rente erhalten. Die SB-Rente hat also die gleiche Höhe, wie die EM-Rente. Die Umwandlung in eine SB-Rente würde Ihnen lediglich evtl. Nachprüfungen Ihrer Erwerbsminderung ersparen. Ich hoffe, dass ich alles berücksichtigt habe.
sdfsdfgam 07.04.2016 | 14:58
Zitat von Günter R. anzeigen
ergänzend zu 'Herz' Damit Sie nicht unversorgt sind, zahlt die AfA (erstmal) eine Leistung. Die AfA stellt sich natürlich auch die Frage: "Wenn jemand schon so lange krank ist, könnte dann nicht auch ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bestehen ?" Da Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung vorrangig gegenüber dem Arbeitslosengeld zu zahlen sind, werden die Leistungsbezieher in dieser Fallkonstellation nahezu immer aufgefordert, einen Rentenantrag zu stellen.
W*lfgangam 07.04.2016 | 19:49
Ergänzend: Es gibt auch die 'andere' Nahtlosigkeitsregelung, wo noch ein Restleistungsvermögen von mind. 3 Std. tgl. für den allgemeinen Arbeitsmarkt besteht (die Afa wird das bei Meldung natürlich selbst med. prüfen) und unabhängig vom EM-Antrag ALG bis zur Höchstdauer (hier max. 2 Jahre) gezahlt werden kann - wahrscheinlich folgt in diesem Fall umgehend die Aufforderung einen LTA-Antrag zu stellen. Wie oben schon gesagt: einfach abwarten/KG mitnehmen und dann wieder nachfragen, wenn KK oder Afa auf einen 'zukommen'. Nebenbei vielleicht eine Beratungsstelle aufsuchen ...nicht dass EM-Rente und ggf. andere damit verbunden Leistungen (Betriebsrenten) doch ein Plus gegenüber KG haben - daneben kann natürlich keiner die weitere gesundheitliche Entwicklung einschätzen, und den 'Willen' eines Versicherten, wieder ins Erwerbsleben voll zurückkehren zu wollen ...da lauert ja noch die abschlagsfreie Altersrente in der 'fernen' Zukunft. Gruß w.
Günter R.am 08.04.2016 | 08:19
Danke für die konstruktiven Antworten. Dann sollte ich also noch etwas warten, mit der Antragstellung der EM-Rente? Oder kann ich diese jetzt schon beantragen? Entstehen mir dadurch Nachteile? Die EM-Rente wird sicher niedriger als mein Krankengeld ausfallen. Andererseits dauert die Bewilligung der EM-Rente ja auch so seine Zeit, habe ich mir sagen lassen.
Schadeam 08.04.2016 | 10:07
Der Nachteil einer raschen Antragsstellung wäre, dass das (höhere) Krankengeld vor dem September endet, wenn die (niedrigere) Rente schnell bewilligt wird. Deshalb haben Ihnen die anderen Antworter zum Warten geraten. Ob Sie aus taktischen Gründen noch zuwarten oder (die Nerven verlieren und) sofort die Rente beantragen ist allein Ihre Entscheidung. die Dauer des Rentenverfahrens kann keiner im Forum vorhersehen.
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