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Experten-Antwort

EM Rente 2 Jahre rückwirkend befristet?

von Werner B.05.07.2017 | 22:07
1209 Ansichten
16 Antworten

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Neuer Versuch, da mein voriger Beitrag unvollständig übermittelt wurde. Bin seit Februar 2015 AU und war seitdem 2x in Reha, wurde zuletzt im April 2017 mit

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Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Werner B.,

vielleicht sollten Sie sich telefonisch mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen oder die Servicenummer 0800 1000 4800 der Deutschen Rentenversicherung wählen und Ihr Anliegen klären.

Irgendwie scheint Ihre Anfrage im Forum ja nicht zu funktionieren.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Werner B.,

eine rückwirkende Rentenbewilligung mit zeitlicher Befristung, die dann nur noch für ein paar Monate in die Zukunft reicht, kommt durchaus vor. In solchen Fällen kann es dazu führen, dass kurz nach Erhalt des Rentenbescheides auch schon wieder ein Antrag auf Weitergewährung zu stellen ist, wenn sich der Gesundheitszustand nicht verbessert hat.

Insofern kann Ihnen hier niemand sagen, ob es sich bei der zu erwartenden Rente um eine Erwerbsminderungsrente auf Dauer handeln könnte. Da bleibt der Rentenbescheid abzuwarten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

14 Antworten

Werner B.am 05.07.2017 | 22:12
Neuer Versuch, da mein voriger Beitrag unvollständig übermittelt wurde. Bin seit Februar 2015 AU und war seitdem 2x in Reha, wurde zuletzt im April 2017 mit
Fortitude oneam 06.07.2017 | 09:32
Hallo Werner B, für einen gewissen Personenkreis gibt es hier im Forum eine Obergrenze von max. zwei Zeilen Eingabe. :-) - kleiner Scherz am Rande - Versuchen Sie es zum dritten Mal. Nur Mut. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Werner B.am 06.07.2017 | 10:45
Bin seit Februar 2015 AU und war seitdem 2x in Reha, wurde zuletzt im April 2017 mit
Werner B.am 06.07.2017 | 10:48
...es geht nicht! @admin Warum wird immer nur 1 Zeile meins Beitrage gepostet?
Kaum zu glaubenam 06.07.2017 | 10:51
Gibs endlich auf! Du schaffst es einfach nicht.
W*lfgangam 06.07.2017 | 18:29
Zitat von Werner B. anzeigenausblenden
Hallo Werner B., bauen Sie da irgendwelche Sonderzeichen in den Text ein, also mehr als nur Text pur? Dann kann es sein, das die via HTML (Textsprache für Webseiten) dazu führen, dass da eine 'Textende-Markierung' steht, die Sie so nicht beabsichtigt haben. Sie sehen zwar Ihren ganzen Textbeitrag, beim Übermitteln hier ins Forum und 'Einbau' in diese Webseite wird es dann gekappt. Gruß w.
Unwissendeam 06.07.2017 | 18:44
Ah, W*lfgang, schön dass Sie auch im Forum sind. Da kann ich Ihnen ja gleich mitteilen, dass Ihre Antwort auf die allererste Anfrage von Werner B. (05.07.2017 – 14:18 Uhr) totaler Unsinn war. EM-Renten werden nicht IMMER rückwirkend festgestellt. EM-Renten werden normalerweise befristet geleistet und beginnen dann regelmäßig erst mit dem 7. Kalendermonat nach dem Eintritt der Erwerbsminderung. Damit liegt bei der Feststellung der Rente der Rentenbeginn häufig in der Zukunft. Dass Sie nach so langer Zeit im Forum immer noch nicht wissen, dass der Rentenbeginn bei befristeten Renten in der Zukunft liegen kann, entsetzt mich ehrlich gesagt ein wenig! Schauen Sie sich doch nochmal die § 102 Abs. 2 S. 1 SGB VI und § 101 Abs. 1 SGB VI an.
Werner B.am 06.07.2017 | 19:18
Neuer Versuch, da mein voriger Beitrag unvollständig Beitrag unvollständig übermittelt wurde. Bin seit Februar 2015 AU und war seitdem 2x in Reha, wurde zuletzt im April 2017 mit unter 3 Std. für den allgem. Arbeitsmarkt entlassen und angeraten, EM-Rente zu beantragen. Dies habe ich im Juni 2017 gemacht. Gestern kam ein Formular der DRV, welches mein Ex-Arbeitgeber wegen der Bezüge seit dem März 2015 ausfüllen soll. Da mir das Datum März 2015 seltsam vorkam, habe ich heute bei der DRV angerufen und erhielt die Auskunft, dass eine volle EM-Rente rückwirkend ab 1.3.2015 bewilligt wird und dafür die Angaben des AG benötigt würden. Nach Ende des Telefonats stellte ich mir dann die Frage, wenn eine für 3 Jahre befristete Rente so weit rückwirkend zum 1.3.15 bewilligt würde, dann hätte diese nach Bewilligung ja nur noch einige Monate Bestand. Meine Frage ist: kommt sowas vor oder kann ich eher mit einer dauerhaften Rente rechnen? MfG Werner
Zufälliger Leseram 06.07.2017 | 20:21
... dumm nur, dass Sie nicht geschrieben haben, dass die EM immer rückwirkend festgestellt wird, sondern dass Sie geschrieben haben, dass die EM-RENTE immer rückwirkend festgestellt wird. Ihre Aussage, dass eine EM-Rente immer rückwirkend festgestellt ist nun mal definitiv falsch. Wenn Sie den Unterschied zwischen EM-Rente und EM nicht kennen, sollten Sie sich hier besser nicht äußern. P.S.: Werner B. hatte nicht „Rückwirkende EM befristet?“ geschrieben, sondern „Rückwirkende EM-Rente befristet?“. Daher geht Ihr Argument „es geht nicht um den Beginn der ersten/möglichen Zahlung, sondern um den Leistungs-/vesicherungsfall/EM“ völlig ins Leere. Es geht um die rückwirkende EM-Rente, nicht um die EM.
Unwissendeam 06.07.2017 | 20:23
Zitat von Zufälliger Leser anzeigenausblenden
...es geht nicht um den Beginn der ersten/möglichen Zahlung, sondern um den Leistungs-/versicherungsfall/EM, der _immer_ in der Vergangenheit liegt
... dumm nur, dass Sie nicht geschrieben haben, dass die EM immer rückwirkend festgestellt wird, sondern dass Sie geschrieben haben, dass die EM-RENTE immer rückwirkend festgestellt wird. Ihre Aussage, dass eine EM-Rente immer rückwirkend festgestellt ist nun mal definitiv falsch. Wenn Sie den Unterschied zwischen EM-Rente und EM nicht kennen, sollten Sie sich hier besser nicht äußern. P.S.: Werner B. hatte nicht „Rückwirkende EM befristet?“ geschrieben, sondern „Rückwirkende EM-Rente befristet?“. Daher geht Ihr Argument „es geht nicht um den Beginn der ersten/möglichen Zahlung, sondern um den Leistungs-/vesicherungsfall/EM“ völlig ins Leere. Es geht um die rückwirkende EM-Rente, nicht um die EM.
Danke, Zufälliger Leser! Sie nehmen mir die Arbeit ab :-)
Neurentneram 06.07.2017 | 20:44
EM-Renten werden nicht IMMER rückwirkend festgestellt
...es geht nicht um den Beginn der ersten/möglichen Zahlung, sondern um den Leistungs-/versicherungsfall/EM, der _immer_ in der Vergangenheit liegt/_festgestellt_ wird. Wenn Sie das – Feststellung/Zahlungsbeginn - nicht unterscheiden können … Gruß w. ...auch hier EOD!
Wer EOD schreibt, ist erstens unhöflich und stellt sich zweitens selbst ins Abseits
Werner B.am 06.07.2017 | 23:38
...vielen Dank für ihre Infos, habe ich soweit verstanden. Offen bleibt für mich die Frage Überlegung, ob es sich bei einer Rentenbewilligung zum 1.3.15 (Datum des Antrags meiner 1. Reha) um eine befristete EM-Rente handelt, werden diese doch eigentlich erst 7 Monate nach Eintritt des Leistungsfalls bewilligt!? Gruß Werner
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