Hallo Annemarie ,
sofern eine Rente wegen Erwerbsminderung im Jahr 2015 erstmalig beginnt, kann diese abschlagsfrei mit 63 Jahren und 9 Monaten bezogen werden (s. Broschüre Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle Seite 26). Für jeden Monat davor wäre der Abschlag 0,3 %. Bei einem Rentenbeginn 1.9.2015 und Vollendung des 61. Lebensjahr im August 2015 wären es somit 33 Monate X 0,3% = 9,9% Abschlag.
Ich möchte höflichst um etwas mehr Sachlichkeit und Respekt bitten !
Aha, und der Umkehrschluss lautet dann doch wohl:
"Wenn GdB 50 möglich sind, ist EM-Rente normalerweise realistisch."
Ist das Ihr Ernst ?
(Ein GdB wird übrigens OHNE Prozent-Angabe genannt !)
Frieden :-)
Wir wissen doch alle, dass GdB und EM nicht unmittelbar zusammenhängen, darüber müssen wir gar nicht diskutieren.
Deswegen fügte ich ja auch das Wörtchen 'normalerweise' ein - was üblicherweise Ausnahmen zulässt, herrjeh.
Und normal ist nunmal, wer keinen GdB hat, braucht sich im Normalfall nicht mit EM befassen - es sei denn, bei Spontan-EM bestand noch keine Zeit, sich um den Schwerbehindertenausweis zu kümmern oder andere Gründe waren ausschlaggebend, den Ausweis nicht zu beantragen.
Die 'üblichen' Fälle "ich hab Rücken, Kribbeln und Schwindel, bin depressiv, sauf schon am Morgen und die 150 kg Biomasse sind meine Altersversorgung" kennen wir doch, ohne Ausweis ist doch für den Laien schon erkennbar, das wird nix mit EM. Der Ausweis ist nur ein Indiz, mehr nicht, aber wenn der nicht mal da ist ...und, ist er vorhanden, heißt das natürlich auch noch gar nichts, wäre aber schon mal ein Anfang – damit fange ich wieder von oben an ;-)
Und natürlich wird jeder EM-Antrag aufgenommen (wenn wenigstens die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, nur für Fallzahlen zu arbeiten ist die dämlichste Art, den Tag/die Statistik zu füllen) – die hoffnungslosen Fälle können Sie locker einschätzen und das bei Antragsaufnahme auch vorsichtig dem Versicherten gegenüber kommunizieren ...hat noch nie einer ein Problem mit ehrlichen Antworten gehabt.
Gruß
w.
Also dieses Mal verstehe ich nicht, weshalb Sie so auf @HotRod losgehen. :-) Denn er/sie hat Recht. Eine Schwerbehinderung sagt nicht gleichzeitig etwas über eine Erwerbsminderung im Sinne des § 43 SGB VI aus. Der sich ergebende Grad der Behinderung gibt das Ausmaß der Beeinträchtigung der gesundheitlichen Unversehrtheit nach dem Schwerbehindertenrecht an. Damit ist jedoch keine Aussage verbunden, wie sich die Behinderung auf die Leistungsfähigkeit nach dem Recht der RV auswirkt. Längst ist nicht jeder erwerbsgemindert, der auch schwerbehindert ist. So kann auch ein Versicherter, der 100 % schwerbehindert ist, durchaus noch erwerbsFÄHIG sein. Durch Ihren Beitrag vom 03.11. um 19:29 wird dies somit falsch vermittelt.GdB und EMR haben explizit nichts miteinander zu tun ! Solche Falschinformationen verunsichern die Betroffenen nur !...hatten Sie heute was mit Chili im zugelieferten Aufwärmmenue? Lesen können Sie, verstehen des Beitragsinhalts (wollen Sie) offensichtlich nicht. Ich kopiere es noch mal hierher, und wenn Ihre Mundwinkeln nicht mehr brennen, dann _genau_ Nachlesen: "Wenn schon GdB 50 % nicht möglich ist, ist eine EM-Rente _normalerweise_ illusorisch." Ach egal, als würden Sie den Unterschied zwischen Salz und Pfeffer kennen – Sie würzen scheinbar eh nur mit Haselnuss ;-) Gruß w.
Frieden :-)
Wir wissen doch alle, dass GdB und EM nicht unmittelbar zusammenhängen, darüber müssen wir gar nicht diskutieren.
Deswegen fügte ich ja auch das Wörtchen 'normalerweise' ein - was üblicherweise Ausnahmen zulässt, herrjeh.
Und normal ist nunmal, wer keinen GdB hat, braucht sich im Normalfall nicht mit EM befassen - es sei denn, bei Spontan-EM bestand noch keine Zeit, sich um den Schwerbehindertenausweis zu kümmern oder andere Gründe waren ausschlaggebend, den Ausweis nicht zu beantragen.
Die 'üblichen' Fälle "ich hab Rücken, Kribbeln und Schwindel, bin depressiv, sauf schon am Morgen und die 150 kg Biomasse sind meine Altersversorgung" kennen wir doch, ohne Ausweis ist doch für den Laien schon erkennbar, das wird nix mit EM. Der Ausweis ist nur ein Indiz, mehr nicht, aber wenn der nicht mal da ist ...und, ist er vorhanden, heißt das natürlich auch noch gar nichts, wäre aber schon mal ein Anfang – damit fange ich wieder von oben an ;-)
Und natürlich wird jeder EM-Antrag aufgenommen (wenn wenigstens die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, nur für Fallzahlen zu arbeiten ist die dämlichste Art, den Tag/die Statistik zu füllen) – die hoffnungslosen Fälle können Sie locker einschätzen und das bei Antragsaufnahme auch vorsichtig dem Versicherten gegenüber kommunizieren ...hat noch nie einer ein Problem mit ehrlichen Antworten gehabt.
Gruß
w.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.