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Experten-Antwort

EM-Rente

von Annemarie03.11.2015 | 12:11
1525 Ansichten
10 Antworten
Hallo, ich bin im August 1954 geboren und könnte zum 01.01.2018 die Altersrente mit 63 Jahren und 4 Monaten in Anspruch nehmen, da ich die erforderlichen 45 Jahre nachweisen kann. Ich habe keinen GdB. Wenn ich die EM-Rente beantragen würde, wie hoch wäre bei dieser mein Abschlag? Bitte teilen Sie mir die Abschlagshöhe mit und ohne GdB mit. Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.11.2015 | 14:57

Hallo Annemarie ,

sofern eine Rente wegen Erwerbsminderung im Jahr 2015 erstmalig beginnt, kann diese abschlagsfrei mit 63 Jahren und 9 Monaten bezogen werden (s. Broschüre Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle Seite 26). Für jeden Monat davor wäre der Abschlag 0,3 %. Bei einem Rentenbeginn 1.9.2015 und Vollendung des 61. Lebensjahr im August 2015 wären es somit 33 Monate X 0,3% = 9,9% Abschlag.

9 Antworten

senf-dazuam 03.11.2015 | 13:25
Unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… können Sie das auch selbst prüfen. Mit GdB50 könnten Sie bereits jetzt mit 9,3% Abschlag in Rente gehen (oder rückwirkend ab 09/2015 mit 9,9 % Abschlag). Ohne GdB wäre ab 09/2016 bzw. 09/2017 eine Rente für langjährig Versicherte mit 10,8 bzw. 9,6% Abschlag möglich, je nachdem, ob eine zugehörige Vertrauenssschutzregelung greift oder nicht ...
senf-dazuam 03.11.2015 | 13:35
Sorry ... EM-Rente vergessen ... Für jeden Monat vor Vollendung des 63. Lebensjahres werden 0,3% Abschlag berechnet. Ihr Alter beträgt jetzt 61/03, damit fallen für 21 Monate Abschläge an, also 6,3%.
HotRodam 03.11.2015 | 14:43
W*lfgangam 03.11.2015 | 19:29
Hallo Annemarie, wenn Sie eine EM-Rente beantragen, laufen Sie 'Gefahr', dass diese auch bewilligt wird und möglicherweise sogar rückwirkend. Diesen Abschlag werden Sie dann auch bei einer Altersrente nicht mehr los! Altersrente mit GdB und EM-Rente haben für Ihren Jahrgang zum selben Rentenbeginn den selben Abschlag. Aber, wie gesagt, den Rentenbeginn einer Altersrente können Sie selbst beeinflussen (und damit auch die Abschläge), den einer EM-Rente eher nicht. Rat: beantragen Sie den Schwerbehindertenausweis ...ist in der Regel 'leichter' zu erhalten, als volle EM seitens der DRV med. attestiert zu bekommen. Wenn schon GdB 50 % nicht möglich ist, ist eine EM-Rente normalerweise illusorisch. Und lassen Sie sich Probeberechnungen in der nächsten Beratungsstelle für die individuellen Rentenbeginne/Rentenarten anfertigen – oder suchen Sie vertrauensvoll Ihr nächstes Versicherungsamt/Rathaus auf, das auch das 1x1 der Rentenhochrechnung versteht :-) Gruß w.
HotRodam 03.11.2015 | 19:46
W*lfgang schrieb

Frieden :-)

Wir wissen doch alle, dass GdB und EM nicht unmittelbar zusammenhängen, darüber müssen wir gar nicht diskutieren.

Deswegen fügte ich ja auch das Wörtchen 'normalerweise' ein - was üblicherweise Ausnahmen zulässt, herrjeh.

Und normal ist nunmal, wer keinen GdB hat, braucht sich im Normalfall nicht mit EM befassen - es sei denn, bei Spontan-EM bestand noch keine Zeit, sich um den Schwerbehindertenausweis zu kümmern oder andere Gründe waren ausschlaggebend, den Ausweis nicht zu beantragen.

Die 'üblichen' Fälle "ich hab Rücken, Kribbeln und Schwindel, bin depressiv, sauf schon am Morgen und die 150 kg Biomasse sind meine Altersversorgung" kennen wir doch, ohne Ausweis ist doch für den Laien schon erkennbar, das wird nix mit EM. Der Ausweis ist nur ein Indiz, mehr nicht, aber wenn der nicht mal da ist ...und, ist er vorhanden, heißt das natürlich auch noch gar nichts, wäre aber schon mal ein Anfang – damit fange ich wieder von oben an ;-)

Und natürlich wird jeder EM-Antrag aufgenommen (wenn wenigstens die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, nur für Fallzahlen zu arbeiten ist die dämlichste Art, den Tag/die Statistik zu füllen) – die hoffnungslosen Fälle können Sie locker einschätzen und das bei Antragsaufnahme auch vorsichtig dem Versicherten gegenüber kommunizieren ...hat noch nie einer ein Problem mit ehrlichen Antworten gehabt.

Gruß

w.

GdB und EMR haben explizit nichts miteinander zu tun ! Solche Falschinformationen verunsichern die Betroffenen nur !
W*lfgangam 03.11.2015 | 20:23
HotRod schrieb

Ich möchte höflichst um etwas mehr Sachlichkeit und Respekt bitten !

Aha, und der Umkehrschluss lautet dann doch wohl:

"Wenn GdB 50 möglich sind, ist EM-Rente normalerweise realistisch."

Ist das Ihr Ernst ?

(Ein GdB wird übrigens OHNE Prozent-Angabe genannt !)

...hatten Sie heute was mit Chili im zugelieferten Aufwärmmenue? Lesen können Sie, verstehen des Beitragsinhalts (wollen Sie) offensichtlich nicht. Ich kopiere es noch mal hierher, und wenn Ihre Mundwinkeln nicht mehr brennen, dann _genau_ Nachlesen: "Wenn schon GdB 50 % nicht möglich ist, ist eine EM-Rente _normalerweise_ illusorisch." Ach egal, als würden Sie den Unterschied zwischen Salz und Pfeffer kennen – Sie würzen scheinbar eh nur mit Haselnuss ;-) Gruß w.
=//=am 04.11.2015 | 13:42
W*lfgang schrieb

Frieden :-)

Wir wissen doch alle, dass GdB und EM nicht unmittelbar zusammenhängen, darüber müssen wir gar nicht diskutieren.

Deswegen fügte ich ja auch das Wörtchen 'normalerweise' ein - was üblicherweise Ausnahmen zulässt, herrjeh.

Und normal ist nunmal, wer keinen GdB hat, braucht sich im Normalfall nicht mit EM befassen - es sei denn, bei Spontan-EM bestand noch keine Zeit, sich um den Schwerbehindertenausweis zu kümmern oder andere Gründe waren ausschlaggebend, den Ausweis nicht zu beantragen.

Die 'üblichen' Fälle "ich hab Rücken, Kribbeln und Schwindel, bin depressiv, sauf schon am Morgen und die 150 kg Biomasse sind meine Altersversorgung" kennen wir doch, ohne Ausweis ist doch für den Laien schon erkennbar, das wird nix mit EM. Der Ausweis ist nur ein Indiz, mehr nicht, aber wenn der nicht mal da ist ...und, ist er vorhanden, heißt das natürlich auch noch gar nichts, wäre aber schon mal ein Anfang – damit fange ich wieder von oben an ;-)

Und natürlich wird jeder EM-Antrag aufgenommen (wenn wenigstens die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, nur für Fallzahlen zu arbeiten ist die dämlichste Art, den Tag/die Statistik zu füllen) – die hoffnungslosen Fälle können Sie locker einschätzen und das bei Antragsaufnahme auch vorsichtig dem Versicherten gegenüber kommunizieren ...hat noch nie einer ein Problem mit ehrlichen Antworten gehabt.

Gruß

w.

GdB und EMR haben explizit nichts miteinander zu tun ! Solche Falschinformationen verunsichern die Betroffenen nur !
...hatten Sie heute was mit Chili im zugelieferten Aufwärmmenue? Lesen können Sie, verstehen des Beitragsinhalts (wollen Sie) offensichtlich nicht. Ich kopiere es noch mal hierher, und wenn Ihre Mundwinkeln nicht mehr brennen, dann _genau_ Nachlesen: "Wenn schon GdB 50 % nicht möglich ist, ist eine EM-Rente _normalerweise_ illusorisch." Ach egal, als würden Sie den Unterschied zwischen Salz und Pfeffer kennen – Sie würzen scheinbar eh nur mit Haselnuss ;-) Gruß w.
Also dieses Mal verstehe ich nicht, weshalb Sie so auf @HotRod losgehen. :-) Denn er/sie hat Recht. Eine Schwerbehinderung sagt nicht gleichzeitig etwas über eine Erwerbsminderung im Sinne des § 43 SGB VI aus. Der sich ergebende Grad der Behinderung gibt das Ausmaß der Beeinträchtigung der gesundheitlichen Unversehrtheit nach dem Schwerbehindertenrecht an. Damit ist jedoch keine Aussage verbunden, wie sich die Behinderung auf die Leistungsfähigkeit nach dem Recht der RV auswirkt. Längst ist nicht jeder erwerbsgemindert, der auch schwerbehindert ist. So kann auch ein Versicherter, der 100 % schwerbehindert ist, durchaus noch erwerbsFÄHIG sein. Durch Ihren Beitrag vom 03.11. um 19:29 wird dies somit falsch vermittelt.
HotRodam 04.11.2015 | 13:47
W*lfgang schrieb

Frieden :-)

Wir wissen doch alle, dass GdB und EM nicht unmittelbar zusammenhängen, darüber müssen wir gar nicht diskutieren.

Deswegen fügte ich ja auch das Wörtchen 'normalerweise' ein - was üblicherweise Ausnahmen zulässt, herrjeh.

Und normal ist nunmal, wer keinen GdB hat, braucht sich im Normalfall nicht mit EM befassen - es sei denn, bei Spontan-EM bestand noch keine Zeit, sich um den Schwerbehindertenausweis zu kümmern oder andere Gründe waren ausschlaggebend, den Ausweis nicht zu beantragen.

Die 'üblichen' Fälle "ich hab Rücken, Kribbeln und Schwindel, bin depressiv, sauf schon am Morgen und die 150 kg Biomasse sind meine Altersversorgung" kennen wir doch, ohne Ausweis ist doch für den Laien schon erkennbar, das wird nix mit EM. Der Ausweis ist nur ein Indiz, mehr nicht, aber wenn der nicht mal da ist ...und, ist er vorhanden, heißt das natürlich auch noch gar nichts, wäre aber schon mal ein Anfang – damit fange ich wieder von oben an ;-)

Und natürlich wird jeder EM-Antrag aufgenommen (wenn wenigstens die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, nur für Fallzahlen zu arbeiten ist die dämlichste Art, den Tag/die Statistik zu füllen) – die hoffnungslosen Fälle können Sie locker einschätzen und das bei Antragsaufnahme auch vorsichtig dem Versicherten gegenüber kommunizieren ...hat noch nie einer ein Problem mit ehrlichen Antworten gehabt.

Gruß

w.

Ich möchte höflichst um etwas mehr Sachlichkeit und Respekt bitten ! Aha, und der Umkehrschluss lautet dann doch wohl: "Wenn GdB 50 möglich sind, ist EM-Rente normalerweise realistisch." Ist das Ihr Ernst ? (Ein GdB wird übrigens OHNE Prozent-Angabe genannt !)
W*lfgangam 04.11.2015 | 21:04
Frieden :-) Wir wissen doch alle, dass GdB und EM nicht unmittelbar zusammenhängen, darüber müssen wir gar nicht diskutieren. Deswegen fügte ich ja auch das Wörtchen 'normalerweise' ein - was üblicherweise Ausnahmen zulässt, herrjeh. Und normal ist nunmal, wer keinen GdB hat, braucht sich im Normalfall nicht mit EM befassen - es sei denn, bei Spontan-EM bestand noch keine Zeit, sich um den Schwerbehindertenausweis zu kümmern oder andere Gründe waren ausschlaggebend, den Ausweis nicht zu beantragen. Die 'üblichen' Fälle "ich hab Rücken, Kribbeln und Schwindel, bin depressiv, sauf schon am Morgen und die 150 kg Biomasse sind meine Altersversorgung" kennen wir doch, ohne Ausweis ist doch für den Laien schon erkennbar, das wird nix mit EM. Der Ausweis ist nur ein Indiz, mehr nicht, aber wenn der nicht mal da ist ...und, ist er vorhanden, heißt das natürlich auch noch gar nichts, wäre aber schon mal ein Anfang – damit fange ich wieder von oben an ;-) Und natürlich wird jeder EM-Antrag aufgenommen (wenn wenigstens die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, nur für Fallzahlen zu arbeiten ist die dämlichste Art, den Tag/die Statistik zu füllen) – die hoffnungslosen Fälle können Sie locker einschätzen und das bei Antragsaufnahme auch vorsichtig dem Versicherten gegenüber kommunizieren ...hat noch nie einer ein Problem mit ehrlichen Antworten gehabt. Gruß w.
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