Die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren mit Beitragszeiten haben Sie offensichtlich erfüllt.
Unter Berücksichtigung der Kinderberücksichtigungszeit als Verlängerungszeit dürfte auch die 3/5-Belegung (3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung) erfüllt sein.
Sie sollten sich aber dennoch in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen beraten lassen. Dort wird man Ihnen anhand Ihres "Kontos" konkret sagen können, ob Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt haben. Die für Sie nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie auf dieser Seite unter "Service - Beratungsstellen" durch Vorgabe Ihres Wohnortes bzw. Ihrer Postleitzahl ermitteln.