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EM-Rente

von Chris16.01.2008 | 09:46
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, ich habe eine Frage in Sachen EM-Rente. Folgendener Sachverhalt: Erwerbsgemindert seit 6/2006; letzten Pflichtbeiträge wurden eingezahlt von März 2000 bis Juli 2002 also 29 Monate. Kind geboren im März 1997, die KIBIZ läuft also bis März 2007. Sind die Voraussetzungen für eine EM-Rente erfüllt? Pflichtbeiträge wurden von 1981 bis zur Geburt des Kindes gezahlt. Vielen DAnk

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren mit Beitragszeiten haben Sie offensichtlich erfüllt.

Unter Berücksichtigung der Kinderberücksichtigungszeit als Verlängerungszeit dürfte auch die 3/5-Belegung (3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung) erfüllt sein.

Sie sollten sich aber dennoch in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen beraten lassen. Dort wird man Ihnen anhand Ihres "Kontos" konkret sagen können, ob Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt haben. Die für Sie nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie auf dieser Seite unter "Service - Beratungsstellen" durch Vorgabe Ihres Wohnortes bzw. Ihrer Postleitzahl ermitteln.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die Mindesthinzuverdienstgrenzen entnehmen Sie bitte dem vorigen Beitrag, Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen rechnen wir ihnen gerne aktuell aus.

Bitte schreiben Sie an Ihren RV-Träger oder wenden sich an einen unserer Versichertenältesten / Versichertenberater oder eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.

Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie im Internet auf der Seite "www.ihre-vorsorge.de" das Feld "Beratungsstellen" auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.

3 Antworten

Tomam 16.01.2008 | 11:09
Durch die KIBÜZ sind in Ihrem Fall die Voraussetzungen für eine EM Rente gegeben.
Frührentneram 16.01.2008 | 14:24
Guten Tag, ich hätte gern gewusst wie hoch der Nebenverdienst bei einer Erwerbsminderungsrente sein darf?
Rosannaam 16.01.2008 | 14:27
Das kommt darauf an ob es sich um eine teilweise EM-Rente oder eine volle EM-Rente handelt! bei Rentenbeginn anch dem 31.12.2000 ab 01/2008 = Volle EM-Rente: 1. in voller Höhe 355,- € 2. 3/4-Rente 633,68 € 3. 1/2-Rente 857,33 € 4. 1/4-Rente 1043,70 € Teilweise EM-Rente: 1. in voller Höhe 857,33 € 2. 1/2-Rente 1043,70 € Dies sind die pauschalen Mindesthinzuverdienstgrenzen. Die individuellen HZVG (außer bei der vollen EM-Rente in voller Höhe 355,- €) können auch etwas höher sein. Diese individuelle Hinzuverdienstgrenze können Sie sich vom RV-Träger ausrechnen und mitteilen lassen. MfG Rosanna
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