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EM-Rente

von Peters13.02.2008 | 12:22
1255 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie finanziere ich meinen Lebensunterhalt, wenn ich eine EM-Rente beantragt habe, sie aber noch nicht bewilligt bekommen habe. Von welcher Stelle bekomme ich in diesem Zeitraum Geld, welche Möglichkeiten habe ich.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 13.02.2008 | 15:18

Siehe Beitrag von "bekiss".

3 Antworten

!am 13.02.2008 | 12:58
Eine Möglichkeit wäre, arbeiten zu gehen. Daneben gibts ggf. Kranken- oder Arbeitslosengeld. Ganz zum Schluss gibt es Sozialhilfe. Die medizinischen Anforderungen für eine EM-Rente sind sehr hoch!
bekissam 13.02.2008 | 12:47
Von welcher Stelle haben Sie denn bis zur Rentenantragstellung Geld erhalten? Durch die Rentenantragstellung ändert sich daran nichts. Wenn Sie keinen Anspruch auf andere Sozialleistungen haben, bleibt Ihnen der Antrag auf Arbeitslosengeld II oder Grundsicherungsleistungen nach SGB XII.
maureram 13.02.2008 | 13:27
für SOZIALSCHMAROTZER gibt es keine Info.. maurer
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