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EM-Rente

von ak.27.02.2008 | 03:18
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8 Antworten

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hallo, ich habe heute nun vom Sozialgericht ein Schreiben der Rentenversicherung weitergeleitet bekommen in dem es heisst, dass aufgrund der neuen Sachlage meine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf unbestimmte Zeit anerkannt wird. Eintritt der Erwerbsminderung war 10/2000. Antragsstellung war 08/2004. So stehts auch in dem Schreiben. Meine Frage dazu: Bekomme ich nun bis 08/2004 rückwirkend alle monatlichen Rentenzahlungen erstattet? Ich habe in der Zeit lediglich Sozialhilfe iHv c.a. 300 EUR bezogen, wird der Rest mir dann überwiesen? Oder muss ich mit weiteren Abzügen in welcher Form auch immer rechnen? In meiner letzten Rentenauskunft stand leider nicht die Höhe der EM-Rente (wegen fehlender versicherungsrechtlicher Voraussetzungen, die sich nun aber ja glücklicherweise erledigt haben). Meine Altersrente die ich sicher habe beläuft sich laut Auskunft auf knapp 1000 EUR. Vom Jahr 2000 (beginn der krankheit) an waren es noch 13 Jahre bis zu meinem 60. Lebensjahr. Diese Zeit gilt dann als Zurechnungszeit? Kann ich bei den 13 Jahren Zurechnung erwarten dass die EM-rente höher ausfällt als die Altersrente? Oder macht die Zurechnungszeit nichts mehr aus

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Im Rahmen der Renmtenantragstellung geht eine Meldung zur Krankenverscherung der Rentner an die Krankenkasse Ihrer Ehefrau über die Sie familienversichert sind. Die hat zu prüfen,ob Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbsleben mindestens neun Zehntel Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse waren. Liegen diese Voraussetungen nicht vor, werden Sie als zukünftiger Rentner nicht Mitglied in der Krankenversicherung der Rentener.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Der Bezug von Arbeitslosengeld 1 oder 2 wäre eine Pflichtmitgliedschaft. Eine Arbeitslosenmeldung hilft nicht. Wie schon gesagt, die Pflicht zur Prüfung obliegt der Krankenkasse.

6 Antworten

EMBam 27.02.2008 | 13:28
Da der Leistungsfall bereits 10/2000 eingetreten ist, wäre die Antragsfrist des § 99 I SGB VI grundsätzlich vom 01.11.2000 bis 31.01.2001 gelaufen. Der der Antrag erst 08/2004 gestellt wurde, kann die Rente erst mit Antragsmonat und somit am 01.08.2004 beginnen (§ 99 I S.2 SGB VI). Es erfolgt somit keine rückwirkende Rentenzahlung für die Zeit bis 7/2004.
Rosannaam 27.02.2008 | 13:40
Ja, die Rente wird ab 01.08.2004 (Rentenbeginn) nachgezahlt. Da Sie Sozialhilfe bezogen haben, macht das Sozialamt auf die Nachzahlung einen Erstattungsanspruch geltend. War die Sozialhilfe niedriger als die Rente, wird Ihnen der Differenzbetrag ausgezahlt. War sie höher, erhalten Sie natürlich aus der Nachzahlung nichts mehr, müssen aber auch die "zuviel" gezahlte Sozialhilfe nicht zurückzahlen! Außerdem ist - sofern Sie aus der Nachzahlung noch einen Restbetrag erhalten - dieser nach § 44 SGB I zu verzinsen. Das Sozialamt erhält allerdings keine Zinsen. Bis zum 60. Lebensjahr wird die Zurechnungszeit berücksichtigt. Ob sich eine höhere EM-Rente als AR ergibt, wage ich zu bezweifeln. Aber sie ist in etwa so hoch wie die AR, die im Jahr 2000 berechnet wurde. Warten Sie´s halt einfach mal ab. MfG Rosanna.
bekissam 27.02.2008 | 13:25
Leistungsfall 10/2000, Rentenantrag 08/2004, Rentenbeginn somit 01.08.2004. Abgezogen werden Eigenanteil zur Krankenversicherung und Pflegeversicherungsbeitrag. Der nach Abzug des Erstattungsanspuchs vorrangig verpflichteter Leistungsträger verbleibende Betrag der Rentennachzahlung wird Ihnen ausgezahlt.
ak.am 27.02.2008 | 17:32
vielen dank für die antworten. Jetzt stellt sich mir noch die Frage wie ich in Zukunft krankenversichert sein werde. Ich war vor 2000 privat versichert. Ab 2000 dann in der Familienversicherung meiner Frau bis heute mitversichert. Kann ich dann als Rentner normal in der GKV bleiben obwohl ich zu Zeiten der Erwerbstätigkeit privat versichert war?
Rosannaam 27.02.2008 | 18:45
Ich empfehle Ihnen, umgehend mit dem Schreiben/Urteil des Sozialgerichts bei der Krankenkasse vorzusprechen, bei der Sie momentan noch familienversichert sind. Dort kann man Ihnen am Besten und zuverlässigsten weiterhelfen. MfG Rosanna.
ak.am 28.02.2008 | 16:09
ändert auch die tatsache daran nichts, dass ich nach 2000 zwischenzeitlich kurzzeitig arbeitslos gemeldet war?
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