Im Rahmen der Renmtenantragstellung geht eine Meldung zur Krankenverscherung der Rentner an die Krankenkasse Ihrer Ehefrau über die Sie familienversichert sind. Die hat zu prüfen,ob Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbsleben mindestens neun Zehntel Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse waren. Liegen diese Voraussetungen nicht vor, werden Sie als zukünftiger Rentner nicht Mitglied in der Krankenversicherung der Rentener.