Hallo Dinah,
wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat, mit der Folge, dass Sie Ihren Teilzeitarbeitsplatz nicht mehr ausüben können, können Sie einen Antrag auf Umwandlung in eine volle Erwerbsminderungsrente stellen.
Ob sich bereits aus dem bisherigen Gutachten ein Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente ergibt,
weil kein leidensgerechter Teilzeitarbeitsplatz mehr vorliegt, oder ob eine erneute Begutachtung notwendig ist,
kann von hier aus nicht gesagt werden. Das entscheidet der medizinische Dienst Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers nach Einsicht in Ihre Akte.
Sollte die Kündigung bereits erfolgen, bevor über Ihren Rentenantrag entschieden worden ist, melden Sie sich
bei der Agentur für Arbeit arbeitslos, damit Sie Arbeitslosengeld erhalten und Rentenversicherungsbeiträge für Sie
gezahlt werden.
Wenn Sie eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten, können Sie daneben 400,00 EUR im Monat hinzuverdienen
(dies entspricht einem Minijob), ohne dass dies zu einer Rentenkürzung führt. An zwei Monaten im Jahr dürfen Sie die
Hinzuverdienstgrenze bis zum doppelten Betrag überschreiten, also bis 800,00 EUR hinzuverdienen.
Wenn Sie zur arbeitsrechtlichen Zulässigkeit der Vertragsänderungen beraten werden wollen, wenden Sie sich
an den VdK oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, können Sie sich
auch dorthin wenden.