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Experten-Antwort

EM-Rente

von M128.02.2018 | 15:42
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Eine Vielzahl von qualitativen Leistungseinschränkungen kann ggf. auch zu einer vollen EM-Rente führen, obwohl man eigentlich noch 6 oder mehr Stunden arbeiten könnte. Nach meinem jetzigen Kenntnistand führt die geschilderte Konstellation in die volle EM-Rente. Könnte diese Konstellation auch zu einer teilweisen EM-Rente führen. Dies, wenn z. B. ein geeigneter Teilzeitarbeitsplatz (z. B. beim alten Arbeitgeber) zur Verfügung steht. Für eine Expertenantwort wäre ich sehr dankbar!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.03.2018 | 09:55

Vor Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung werden Versicherte, die noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, in einem Verfahren aufgefordert, bei ihrem Arbeitgeber nachzufragen, ob dieser eine leidensgerechte Tätigkeit anbieten kann. Voraussetzung ist jedoch, das sich aus der sozialmedizinischen Stellungnahme ergibt, dass Versicherte noch 3 bis unter 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein können. Des Weiteren muss aktuell ein mehr als geringfügiges Arbeitsverhältnis, zumindest formal noch bestehen. In diesem weiteren Verfahren wird nunmehr vom Rentenversicherungsträger geprüft, ob Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung besteht.

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