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EM Rente

von grille10.04.2013 | 20:01
1599 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin zur Zeit AU und erhalte Harz 4, vom Jobcenter wurde ich gezwungen zeitgleich einen EM Antrag sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Nun war ich beim Gutachter der DRV und der empfiehlt der DRV volle EM Rente zu bewilligen , paar Tage vor dem Gutachter termin erhielt ich auf dem Antrag zu Teilhabe einen vorschlag zur med Reha ...um dann mit dem ergebnis zu entscheiden ob der Antrag bewilligt wird. Die eine Abteilung der DRV weiss sicherlich nicht von der Bearbeitung des anderen Antrages. Leider habe ich auch noch keinen Bescheid über die EM Rente in der Hand weiss also nicht wie die entschieden haben . Ich selbst halte mich auch für voll erwerbsunfähig. was mache ich jetzt mit dem Vorschlag zu med. Reha ?im Rahmen des Leistungen zur Teilhabe Antrages. Das Jobcenter hatte mir damals mit Sanktionen gedroht wenn ich den Antrag nicht stelle. Kann mir bitte jemand helfen??? lg Grille

5 Antworten

KSCam 10.04.2013 | 22:45
warten Sie ab wie entschieden wird - Sie haben bereits Rente und Teilhabe beantragt, da hat ein 3. Antrag (med Reha) wirklich keinen Sinn. Teilen Sie dem Jobcenter mit, dass obige 2 Anträge gestellt sind, dann hat sich das.
grilleam 10.04.2013 | 23:27
die wollen jetzt innerhalb von 14 tagen die zustimmungserklärung zur med reha zurück haben. ansonsten würde ich der mitwirkungspflicht nicht nachkommen und etwagige leistungen von sozialträgern könnten sanktioniert werden .
Jockelam 11.04.2013 | 08:38
Mit Sicherheit weiss die eine Abteilung, was die andere tut. Deshalb sollen Sie ja zur med.Reha, damit anschließend Ihr Leistungsvermögen besser beurteilt werden kann. Das sollte ja auch in Ihrem Sinn sein. Also schicken Sie die Erklärung bitte zurück.
-am 11.04.2013 | 09:55
Sie sollten die Erklärung zurücksenden, da die Entscheidung über den Rentenantrag bis zum Ende der med. Maßnahme und später evtl. auch einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben i. S. von "Reha vor Rente" zurückgestellt werden kann, wenn dies sinnvoll erscheint. Die Sachbearbeitung weiß nämlich sicherlich, dass zwei Anträge laufen.
grilleam 11.04.2013 | 12:09
ja ok werde ich machen ...danke schön ...
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