Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenEs gibt auch heute noch Renten, die bewilligt werden, obwohl der Leistungsfall weit in der Vergangenheit liegt, das ist möglich.
Aber Schwerbehinderung ist nicht gleichbedeutend mit Erwerbsminderung. Sie (und auch Herr Minister Schäuble) beweisen tagtäglich, dass ein Rollstuhlfahrer in Vollzeit arbeiten kann, wenn er den geeigneten Job hat.
So gesehen müssten schon weitere Leiden dazukommen, dass eine Berentung wegen Erwerbsminderung aussichtsreich erscheint-das müsste in einem Rentenverfahren geklärt werden.
Wenn Sie auf 35 Versicherungsjahre kommen und mindestens 50% schwerbehindert sind, erfüllen Sie die Bedingungen für die AR für Schwerbehinderte. Diese ist abschlagsfrei für Ihren Jahrgang mit 64 und bei 10,8% Abschlag ab 61 möglich. Ein Vertrauensschutz (Rente ab 60 oder ohne Abschlag ab 60) besteht bei Jahrgang 1958 nicht.
Weiteres ersehen Sie aus einer Rentenauskunft, die Sie entweder besitzen oder jederzeit bei der DRV anfordern können.
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